Politik

Regierungsfraktionen wollen Rechnungszuschlag für Krankenhäuser kürzen

  • Donnerstag, 28. August 2025
/Gstudio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Fraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen die geplante Auszahlung der Finanzspritze von vier Milliarden Euro an die Krankenhäuser anpassen. Diese sogenannten „Sofort-Transformationskosten“ hatte die schwarz-rote Regierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Finanziert werden soll die Unterstützung aus dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur.

Bislang geplant sind mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 ab 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026 monatliche Rechnungszuschläge von 3,45 Prozent für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten im stationären oder teilstationären Kontext. Diese Zuschläge sollen einem aktuellen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zufolge nun auf 3,3 Prozent reduziert werden.

Die Änderung der Höhe dieses Zuschlags sei notwendig, da mit den endgültigen Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2024 sowie den vorläufigen Rechnungsergebnissen für das erste Quartal 2025 eine stärkere Ausgabendynamik bei den GKV-Krankenhausausgaben vorliege, als die zuvor berücksichtigten vorläufigen Rechnungsergebnisse für 2024 erkennen ließen, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.

„Hintergrund der Absenkung auf 3,3 Prozent ist die Befürchtung der Kassen, dass die vier Milliarden Euro, die ihnen aus dem Sondervermögen über den Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden, bei einem Zuschlag von 3,45 Prozent nicht ausreichen könnten und sie dann auf den zusätzlichen Kosten sitzenbleiben könnten, sprich diese über eigene GKV-Mittel finanzieren müssten“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Ärzteblatt.

Der DKG sei die genaue Berechnungsmethodik der 3,45 Prozent und der 3,3 Prozent bislang nicht vorgelegt worden. „Wir gehen allerdings davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit sehr konservativ gerechnet hat, so dass wir erwarten, dass die vier Milliarden Euro am Ende voraussichtlich nicht ganz erreicht, sondern eher leicht unterschritten werden könnten“, erläuterte Gaß weiter.

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Christos Pantazis, erklärte dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage, es müsse sichergestellt werden, dass die Kosten bis 2026 nicht aus dem Ruder laufen. Die gesetzliche Krankenversicherung dürfe nach Erschöpfung dieser Investitionsmittel nicht zusätzlich belastet werden. „Der geringfügig reduzierte Zuschlag von 3,3 Prozent schafft die notwendige Sicherheit zwischen den Investitionsbedarfen der Kliniken und der Perspektive gesicherter laufender GKV-Ausgaben.“

Finanzspritze per Gießkanne

Mit dem Änderungsantrag ist die Überlegung, einen ganz anderen Finanzierungsmechanismus einzuführen, offenbar vom Tisch. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte vor einigen Wochen angedeutet, dass geprüft werde, ob hierfür auch ein Konzept berücksichtigt werden könnte, welches bedarfsnotwendige Krankenhäuser mehr in den Blick nimmt. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte einen solchen Vorschlag initiiert.

Mit der aktuellen Logik bekämen hingegen alle Krankenhäuser per Gießkanne finanzielle Unterstützung, unabhängig davon, ob sie diese benötigen oder nicht. Zudem würde ein Mengenanreiz geschaffen, so dass Kliniken voraussichtlich mehr Fälle behandeln würden, um mehr Geld zu erhalten.

Pantazis betonte aber, dass Investitionsunterstützung nicht grundsätzlich nach dem Prinzip Gießkanne erfolgen und nur jene Häuser erreichen sollte, die konkreten nachholenden Investitionsbedarf haben. „Im parlamentarischen Verfahren werden wir deshalb gezielt zu diskutieren haben, wie insbesondere perspektivisch bedarfsnotwendige Kliniken mit zusätzlichen Investitionsmitteln gestärkt werden können“, kündigte der SPD-Politiker an.

Der Bundesrechnungshof hatte das geplante Einsetzen des Sondervermögens für rückwirkende Betriebskosten bereits Ende Mai kritisiert. „Der Bundesrechnungshof warnt davor, den Umsetzungsdruck der Krankenhausreform durch ergänzende Leistungen des Bundes zu beeinträchtigen“, kritisierte die Bundesbehörde. Von einer Leistung an nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser sollte Abstand genommen werden.

Auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat ihrer Bundestagsfraktion kritisierte das Vorgehen der Regierungsfraktionen. „Warken legt für die vier Milliarden Euro einen Plan vor, der finanzpolitisch unseriös und patientengefährdend ist, die kleineren Krankenhäuser benachteiligt, die Liquiditätsprobleme von kleinen Kliniken nicht verbessert, die Einkommensschere zwischen privaten Klinikkonzernen und kleinen kommunalen Häusern noch weiter aufreißt und sogar das Finanzloch der Krankenkassen noch vergrößert“, sagte sie heute. Und weiter: „Warken schafft das seltene Kunststück, mit vier Milliarden Schulden mehr Probleme zu schaffen, statt auch nur ein einziges Problem zu lösen."

Fokus auf Sicherstellungshäuser und Notfallversorgung

Ihre Fraktion hat einen eigenen Vorschlag in den Haushaltsausschuss eingebracht, wie die Kliniken alternativ unterstützt werden könnten. Dieser Vorschlag sei zudem nötig, weil der vorgelegte Plan im Haushaltsbegleitgesetz auf „höchst wackligem Fundament“ stehe und die Verfassungsmäßigkeit infrage gestellt werde, heißt es in einem Antrag der Grünenabgeordneten für den Haushaltsausschuss, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, ob die vorgesehenen vier Milliarden Euro dem Zweck eines Sondervermögens entsprechen und falls nicht, die Finanzierung zu ändern. Sie schlagen weiter vor, dass die Sicherstellungskrankenhäuser als auch Kliniken, die Notfallversorgung übernehmen, mehr Geld bekommen sollen.

Dem Vorschlag der Grünen zufolge sollte den eher ländlichen Sicherstellungshäusern, die bereits Zuschläge zur Absicherung der Versorgung erhalten, für 2025 zusätzlich 750 Millionen Euro und für 2026 1,25 Milliarden Euro im Rahmen eines Zuschlags anteilig entsprechend dem existierenden Verteilungsschlüssel zugesprochen werden.

Zudem sollen die Zuschläge für Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, einmalig für das Jahr 2025 um 750 Millionen sowie 2026 um 1,25 Milliarden Euro erhöht werden, heißt es weiter. Insgesamt würden auf diesem Weg ebenfalls vier Milliarden Euro verteilt, nur nicht an alle Krankenhäuser per Gießkanne, sondern lediglich an die Sicherstellungskrankenhäuser sowie Notfallversorger.

Offen ist, ob die Regierungsfraktionen auf diesen Vorschlag eingehen werden. Bundesgesundheitsministerin Warken hatte bereits angedeutet, dass die Auszahlung der Zuschläge an die Krankenhäuser zügig erfolgen solle, zusätzlich steht der Gesetzgebungsprozess des Haushaltsbegleitgesetzes unter zeitlichem Druck.

cmk/bee

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