Rheinland-Pfalz: Gesetzentwurf für Landkinderarztquote

Mainz – Rheinland-Pfalz will eine Landkinderarztquote einführen. Auch wenn die ambulante kinder- und jugendärztliche Abdeckung im Land derzeit flächendeckend gewährleistet sei, gebe es regionale Unterschiede in der Versorgungslage, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch heute in Mainz.
Zudem zeichne sich ab, dass es in manchen ländlichen Regionen zunehmend schwieriger für Praxisinhaber werde, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu finden.
Um dieser fortschreitenden Entwicklung entgegenzutreten, sei die Einführung einer Landkinderarztquote analog zur bestehenden Landarztquote in Rheinland-Pfalz geplant. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in der Ministerratssitzung vorgestellt worden, teilte der SPD-Politiker mit.
Demnach sollen drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze im Land nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt im ländlichen Raum festlegen.
„Dabei richten wir uns speziell an Studieninteressierte, die in der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land tätig sein wollen und sich bereits hierauf festlegen möchten“, erklärte Hoch. „Diese Zielgruppe möchten wir als Landesregierung auf ihrem Weg in den Beruf unterstützen und zusätzlich Anreize bieten.“
Für diese Bewerberinnen und Bewerber werde es ein separates Auswahlverfahren geben, in dem sie nicht mit allen anderen Interessenten konkurrieren müssen, kündigte der Minister an.
Zusätzlich werde bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. „Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne ‚Einser-Abitur‘ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.“
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