RSV-Prophylaxe soll zum Herbst Kassenleistung werden

Berlin – Die Prophylaxe mit Nirsevimab gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) soll zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Die dafür notwendige Rechtsverordnung ist nun im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitet worden.
Die Leistung solle „zum Beginn der kommenden RSV-Saison – Herbst 2024“ in den GKV-Leistungskatalog überführt werden, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage. Wann genau der exakte Wortlaut und die Detailregelungen der Rechtsverordnung öffentlich werden, ist unklar.
Zur Frage der Honorierung hatte sich das Ministerium bereits geäußert. Die Vergütung für die Leistung in der GKV ist nach Vorstellung des Hauses von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der ambulanten Versorgung bereits über die allgemeine Versichertenpauschale abgedeckt. Im Krankenhaus soll demnach die Regelung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) greifen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte vergangene Woche klargestellt, dass er gesetzlich die von der Ständigen Impfkommission empfohlene RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab nicht wie bei anderen Impfungen zur GKV-Leistung machen kann.
Der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, hatte erläutert, das Gremium könne die Immunisierung „schlicht und ergreifend“ nicht in die Schutzimpfungsrichtlinie aufnehmen. Man gehe aber davon aus, dass es „zufriedenstellend im Interesse der Betroffenen gelöst“ werde. Der Regelungskontext ordne das Ganze gesetzlich der Rechtsordnung des BMG zu.
Der Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) beklagte heute die Ansicht des Ministeriums, dass es keine zusätzliche Vergütung geben soll.
„Was das BMG hier vorschlägt, ist unserer Meinung nach inhaltlich falsch. Die Versichertenpauschale ist für kurative Behandlungen da. Die RSV-Impfung ist eine Impfung und damit präventiv und muss anders als über die Versichertenpauschale vergütet werden“, sagte BVKJ-Präsident Michael Hubmann.
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