Politik

Sachsen-Anhalt richtet Behindertenhilfe neu aus

  • Dienstag, 17. Dezember 2024
/Vitalii Vodolazskyi, stock.adobe.com
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Magdeburg – Sachsen-Anhalt richtet die Behindertenhilfe ohne eine Einigung mit Verbänden und Trägern neu aus. Das Landeskabinett beschloss eine Übergangsverordnung, die zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Mit der Rechtsverordnung wollen man einen Schubs geben, schneller in diese Umstellungsphase zu gehen als bisher, und das Beharrungsvermögen aufzugeben, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) mit Blick auf die Träger in der Behindertenhilfe.

Im Kern geht es darum, dass das Land Sachsen-Anhalt die bisherige Form der Hilfen für Menschen mit Behinde­rungen verändern will. Mehr dieser Frauen und Männer sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in Be­hindertenwerkstätten arbeiten.

Auch beim Wohnen und der sozialen Teilhabe sollen die Menschen mit Behinderungen individuell Leistungen auswählen können. Das Sozialministerium führt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und das Bundesteilhabegesetz an, deren Umsetzung hierzulande nur bedingt gelungen seien.

Um das zu erreichen, kündigte das Land den Rahmenvertrag zum Jahresende 2024 und setzte auf neue Verhand­lungen. Die blieben bislang ohne Ergebnis und sollen weitergeführt werden. „Die aktuellen Leistungs- und Ver­gütungsvereinbarungen mit den Trägern gelten bis zum Abschluss neuer Verhandlungen fort“, so das Sozial­ministerium. Auch Tarifsteigerungen für das Personal seien in der Verordnung berücksichtigt.

Im Oktober und nochmal in der vergangenen Woche waren Träger, Beschäftigte und Bewohner von Behinderten­werkstätten und Wohneinrichtungen gegen Kürzungen auf die Straße gegangen. Sie befürchteten verschlech­terte Konditionen.

Grimm-Benne sagte, in der Rechtsverordnung sei im Vergleich zum gekündigten Rahmenvertrag in Bezug auf Kinder, Schwerst- und Mehrfachbehinderte nichts verändert worden. Man sei den Leistungserbringern entge­gengekommen. Bei modularen Leistungen wie Einkaufshilfen, Haushaltsführung oder Freizeitgestaltung sollten die Menschen auswählen. Dort sei auch der Personalschlüssel verändert worden, sagte Grimm-Benne.

In der Behindertenhilfe geht es um vergleichsweise viel Geld. Die Kosten steigen weiter, obwohl die Zahl der Leistungsberechtigten in etwa gleich bleibt. 2023 erhielten etwa 30.820 Personen Eingliederungshilfe. Die Ausgaben des Landes lagen im vergangenen Jahr bei rund 658 Millionen Euro.

Für 2025 sind laut Ministerium 711 Millionen und für das Jahr 2026 weitere 723 Millionen Euro eingeplant. Die Ministerin sagte, die Anstiege seien nicht allein mit Tarifsteigerungen zu erklären. „Wir wollen mit unseren kleinen Stellschrauben, die wir jetzt eingeführt haben in der Rechtsverordnung, diesen Stand halten.“

dpa

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