Sachsen: Coronainfektion kann per Antigentest bestätigt werden

Dresden – Zur Bestätigung einer Coronainfektion reicht künftig ein professionell erfolgter Antigentest in Sachsen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Dresden ist ein PCR-Test jedoch weiterhin für den Genesenennachweis verpflichtend, der kostenfrei bleibt.
Damit würden Quarantäne- und Isolationsregeln zum 5. September an die aktuelle Pandemieentwicklung und an die Regeln in anderen Bundesländern angepasst.
Aus wichtigen Gründen kann nach positivem Selbsttest auch auf eine Bestätigung verzichtet werden, etwa bei Krankschreibung durch einen Arzt wegen COVID-19-Verdachts und -Diagnose, wenn die nächste Teststelle zu weit weg ist oder Betroffene körperlich eingeschränkt sind.
Die Dauer der Absonderung positiv getesteter Personen liegt weiter bei fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Ist der Test auch danach positiv, verlängert sie sich, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht ist – längstens bis zum zehnten Tag.
Am Ende ist wie bisher kein Testnachweis erforderlich. Nur Menschen, die in der Pflege oder medizinischen Versorgung tätig sind, brauchen einen negativen Testnachweis, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Absonderung wieder arbeiten wollen.
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