Sachsen fehlt Überblick über Impflücken in der Pflege

Dresden – Zwei Wochen nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das sächsische Sozialministerium noch keinen Überblick, wie viele Mitarbeiter in Pflege und Medizin noch keinen Impfnachweis vorgelegt haben.
Die Daten werden bei den 13 Gesundheitsämtern im Land erfasst und sollen erstmals Ende April zentral zusammengetragen werden, wie das Ministerium heute auf Anfrage mitteilte.
Die Coronaschutzimpfpflicht in der Pflege und im medizinischen Bereich gilt seit dem 16. März. Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Rettungsdiensten müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Tun sie dies nicht, müssen die Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen über ein Portal eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt machen. Den Impfverweigerern könnten Sanktionen wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.
Bei dem Meldeportal gab es anfangs Schwierigkeiten mit dem Datenimport. Laut Ministerium hatte der Anbieter der Software schon am Dienstag vergangener Woche ein Update ausgeliefert, um das Problem zu beheben. Noch hätten aber nicht alle Gesundheitsämter dieses Update installiert. Grundsätzlich funktioniere das Portal aber.
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