Sächsische Ausnahme: Längerer Genesenenstatus für doppelt Geimpfte
Dresden – In Sachsen gilt in der Coronapandemie bei der Verkürzung des Genesenenstatus eine Ausnahme. Die neue Regelung betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind, wie das Gesundheitsministerium heute erklärte.
Für alle anderen seien ohne entsprechende Übergangsregelung des Bundes auch rückwirkend alle ausgestellten Genesenennachweise nur für drei Monate gültig. Zunächst hatte der MDR berichtet.
Sachsen unterstützt laut Ministerium einen Antrag der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auffordert, eine Übergangsregelung zu prüfen.
Das BMG hatte am vergangenen Montag mitgeteilt, dass der Coronagenesenenstatus entsprechend einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde.
Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
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