Politik

Sächsische Ausnahme: Längerer Genesenenstatus für doppelt Geimpfte

  • Freitag, 21. Januar 2022

Dresden – In Sachsen gilt in der Coronapandemie bei der Verkürzung des Genesenenstatus eine Ausnahme. Die neue Regelung betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind, wie das Gesundheits­minis­terium heute erklärte.

Für alle anderen seien ohne entsprechende Übergangsregelung des Bundes auch rückwirkend alle ausge­stellten Genesenennachweise nur für drei Monate gültig. Zunächst hatte der MDR berichtet.

Sachsen unter­stützt laut Ministerium einen Antrag der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der das Bun­desministerium für Gesundheit (BMG) auffordert, eine Übergangsregelung zu prüfen.

Das BMG hatte am vergangenen Montag mitgeteilt, dass der Coronagenesenenstatus entsprechend einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde.

Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko be­stehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.

dpa

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