SARS-CoV-2: Impfen in Arztpraxen bundesweit ab Mitte März möglich

Berlin – Ab der zweiten Märzwoche soll es einen Rahmen geben, damit bundesweit in Arztpraxen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann. Das zeigt ein Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Wie viele Arztpraxen zu Beginn in die Impfkampagne einbezogen werden, ist unklar. Die Umsetzung ist Ländersache.
„Die Impfverordnung des Bundes wird dahingehend geändert, dass ab der zweiten Märzwoche die Be-auftragung ausgewählter Leistungserbringer der niedergelassenen ärztlichen Versorgung durch die Länder einen festen Rahmen hat“, schreibt das Ministerium in dem Papier, das offenbar für die morgige Runde der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erarbeitet worden ist.
Die neue Impfverordnung soll demnach „explizite Regelungen für die Vergütung für die entsprechenden ärztlichen Leistungen, für die vorzunehmende digitale Impfquotenerfassung und für die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen“ beinhalten.
Details dazu finden sich dazu in einem neuen Entwurf einer Impfverordnung, Stand heute Mittag, der dem Deutschen Ärzteblatt ebenfalls vorliegt. Die Stellungnahmefrist für die Verbände dazu läuft derzeit noch. Die Vergütung der beauftragten Arztpraxen soll demnach je Anspruchsberechtigten und je Impfung 20 Euro betragen.
Wenn ein Impfbesuch notwendig ist, soll es zuzüglich 35 Euro geben. Für das „Aufsuchen einer weiteren Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung“ werden zuzüglich jeweils weitere 15 Euro vergütet.
Die Vergütung für eine ausschließliche Impfberatung zum Coronavirus SARS-CoV-2 ohne nachfolgende Schutzimpfung ist mit zehn Euro veranschlagt. Die Impfberatung soll auch telefonisch oder im Rahmen eines Videosprechstundenkontaktes erfolgen können.
Die beauftragten Ärzte sollen auch den Nachweis der Anspruchsberechtigung und die Priorisierung vor Ort in ihrer Praxis prüfen. Der vom Bund beschaffte Impfstoff soll wie bei den Impfzentren über die zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der durchgeführten Impfungen pro Impfstoff muss in die tägliche Meldung des jeweiligen Landes an das RKI einfließen.
Die Priorisierung der Coronavirusimpfverordnung gilt laut BMG auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage. Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolge aber nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung vor Ort. Dies werde helfen, in dieser Phase eine flexiblere Umsetzung von Impfungen zu ermöglichen, heißt es.
Das Ministerium betonte, dass man sich seit Beginn des Jahres im Austausch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie den Verbänden der Apotheker und des pharmazeutischen Großhandels befinde, um bei ausreichenden Impfstoffmengen den „Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie“ vorzubereiten.
In dieser Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Die dazu gehörenden Fragen der Vergütung, der Logistik, der Distribution, der Verfügbarkeit von Impfzubehör sowie der eigenständigen Datenmeldung an das RKI befänden sich derzeit „in letzten Abstimmungen zwischen allen Beteiligten“. Die zur Umsetzung notwendigen Rechtsverordnungen will das BMG noch im März erlassen.
Das BMG stellt in dem Papier zudem klar, dass seit Beginn der Impfkampagne auch Betriebsärzte insbesondere im Zusammenhang mit mobilen Impfteams organisatorisch einbezogen würden. In einem weiteren Schritt sollen sie nun „verstärkt in die Impfkampagne eingebunden“ werden. Gespräche zur Vorbereitung dieses Schrittes liefen bereits mit Arbeitgebern und den Verbänden der Betriebsärzte.
Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch weitere Ärzteverbände wie die Haus- und Betriebsärzte fordern seit Wochen, zügig die Arztpraxen in die Impfkampagne einzubeziehen. Das könne die Impfung der Bevölkerung beschleunigen. Spahn hatte aber immer wieder betont, das sei erst dann möglich, wenn ausreichend Impfstoff bereitstehe.
Weiterhin gebraucht werden nach Ansicht des BMG aber auch die Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder. Diese sollen zur besseren Planung ab April kontinuierlich mit der gleichen Menge Impfdosen wöchentlich beliefert werden, heißt es in dem Papier aus dem BMG. Termine in den Impfzentren sollten weiter strikt nach geltender Priorisierung vergeben werden.
Das Ministerium geht derzeit davon aus, dass bis zum Ende der laufenden Kalenderwoche nach Angaben der Hersteller mehr als elf Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert sein werden. Aktuell werden demnach am Tag bis zu 170.000 Impfungen durchgeführt. „Die Impfkampagne muss nun also deutlich an Fahrt gewinnen und die Zahl der in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams der Länder tatsächlich durchgeführten Impfungen pro Woche wie zugesagt verdoppelt werden“, schreibt das BMG.
Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge haben mehr als zwei Monate nach Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus rund fünf Prozent der Bevölkerung mindestens eine Dosis erhalten. Bislang sind demnach etwa 6,4 Millionen Dosen des Impfstoffs verabreicht worden (Stand 2.3., 8 Uhr). Davon haben rund 4,2 Millionen Menschen eine Erstimpfung und fast 2,2 Millionen bereits die Zweitimpfung bekommen. Zum zweiten Mal wurden im Bundesdurchschnitt bisher 2,6 Prozent der Einwohner gepikst.
Bei den Erstimpfungen führt Thüringen die Liste im Ländervergleich mit einer Quote von 5,7 Prozent an, Brandenburg ist mit 4,3 Prozent bislang das Schlusslicht. Bei den Zweitimpfungen liegt Rheinland-Pfalz (3,4 Prozent) vorn, die kleinste Quote haben derzeit Hessen und Niedersachsen (2,2 Prozent). Bei den meisten Geimpften handelt es sich laut RKI-Statistik um alte Menschen, Personal in Krankenhäusern und Altenheimen sowie Pflegeheimbewohner.
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