Politik

Schutzimpfungs-Richtlinie: RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung

  • Dienstag, 3. September 2024
/darkclearsky, stock.adobe.com
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Berlin – Gesetzlich Versicherte sollen ab 75 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen ab einem Alter von 60 Jahren Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die dahingehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommis­sion beim Robert Koch-Institut (STIKO) heute in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

Zum Schutz von durch RSV verursachte Erkrankungen der unteren Atemwege stehen für Personen ab dem Alter von 60 Jahren seit dem vergangenen Jahr zugelassene Impfstoffe zur Verfügung.

Auf Basis der STIKO-Empfehlung haben auf die einmalige RSV-Impfung zukünftig alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren sowie Versicherte mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Erkran­kungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren Anspruch.

Ein solches Risiko besteht laut G-BA bei schweren Grunderkrankungen (beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems) sowie bei Bewohnern von Pflegeinrichtungen.

Die Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff soll möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Zur Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit kurzem zugelassenen mRNA-Impfstoff erfolgen kann, ist eine Evidenzaufarbeitung laut STIKO schnellstmöglich geplant. Der G-BA würde dann mit Vorliegen einer entsprechenden STIKO-Empfehlung über eine weitere Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beraten.

Der G-BA vollzog auch eine Aktualisierung bezüglich der Grippeimpfungen in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie nach, in dem nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen verwiesen wird.

In ihrer Anfang August 2024 veröffentlichten Empfehlung folgte die STIKO der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach für die Grippesaison 2025/26 möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden sind. Bei Nichtver­fügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen können auch solche mit Vierfach-Kombination verwendet werden. In die­sem Fall empfiehlt die STIKO vorzugsweise die Verwendung eines Totimpfstoffs.

Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.

EB/aha

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