Sondervermögen: Erste Formulierungen lassen Details zur Finanzierung im Gesundheitswesen offen

Berlin – In einer ersten Formulierungshilfe zur Änderung des Grundgesetzes zur Aufnahme von 500 Milliarden Euro als Investitionen in die Infrastruktur werden Gesundheitseinrichtungen oder Krankenhäuser nur am Rande erwähnt. In dem Entwurf mit Stand 6. März 8.29 Uhr, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird das Wort „Krankenhaus-Investitionen“ nur im Zusammenhang einer generellen Gesetzesbegründung aus dem „Gesetz über die Grundsätze des Haushalterechtes des Bundes und der Länder“ genannt.
Weitere Details fehlen in dieser Formulierung – und sollen offenbar später folgen: „Die Regelung des Näheren und hierunter insbesondere die Festlegung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung wird dem einfachen Gesetzgeber überlassen.“ Heißt: Genauere Regelungen, welche Projekte, welche Bereiche auch im Gesundheitswesen darunterfallen werden, wird erst der künftige Bundestag beschließen und auch eine Zustimmung im Bundesrat benötigen.
Eine klare „Zweckgebundenheit“ ist aber jetzt schon deutlich sichtbar – darüber verlangt der vorliegende Entwurf auch Berichterstattung von den Ländern: „Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt.“ Auch sollen Rückforderungen der Mittel möglich sein.
Zudem heißt es in dem Formulierungsentwurf, dass der Bund „ausnahmsweise auch im Aufgabenbereich der Länder liegende Investitionen vollständig“ finanzieren dürfe – dies kann neben Bildungseinrichtungen ebenso für Krankenhäuser zählen. Der Bund hält aber auch fest: „Die Aufgabenzuständigkeit der Länder für die Investitionen bleibt unberührt.“
Im Nachgang war darüber spekuliert worden, ob der Bund nun seinen Anteil beim geplanten Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Höhe von 25 Milliarden Euro daraus finanzieren wird – anstatt diese Kosten den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung zu überlassen. Schließlich geht es beim Transformationsfonds, der hälftig aus Landes- und Bundesgeldern gespeist werden soll, nur um Investitionen in die künftige Infrastruktur von Krankenhäusern und deren Umbau.
Als weiteren Punkt hoffen einige, dass mit den Mitteln nun eine Brückenfinanzierung für die Krankenhäuser zwischen 2025 und 2027, bis die Reform greift, finanziert werden kann. Im Reformprozess waren diese Gelder von Seiten des Bundes immer abgelehnt worden, die Länder hatten dies vehement eingefordert. Einige Stimmen riefen gestern dazu auf, dass auch weitere fehlende Investitionen aus den vorherigen Jahren damit finanziert werden sollen.
Zudem wurde gefordert, noch weitere Bereiche im Gesundheitswesen nun aus dem Sondervermögen auszustatten – sei es die Arzneimittelsicherheit bei Generika, die niedergelassenen Arztpraxen sowie die Pflegestrukturen.
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