Spahn bringt Tariflohn für Altenpflegekräfte auf den Weg

Frankfurt am Main – Nach dem jüngsten Koalitionsstreit über Tariflöhne für die Altenpflege soll es nun ganz schnell gehen: Nach neuen Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll eine entsprechende gesetzliche Regelung schon kurzfristig im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Das sehen zwei Änderungsanträge vor, die als Formulierungshilfe aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag initiiert worden sind. Die Anträge liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor, zuerst berichteten die Frankfurter Allgemeinen Zeitung und die Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der eine Änderungsantrag sieht vor, dass Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach einem anerkannten Tarifvertrag bezahlen. Zugleich sieht ein weiterer Antrag vor, Pflegebedürftigen einen neuen Zuschlag aus der Pflegekasse zu zahlen, um sie vor steigenden finanziellen Eigenbelastungen zu schützen.
Konkret heißt das: Von Juli 2022 an „dürfen Pflegeeinrichtungen nur zugelassen sein, wenn sie bezüglich der Entlohnung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder selbst einen Tarifvertrag (oder Haustarifvertrag) abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind“, heißt es in den Entwurf.
Und zu dem geplanten Zuschlag heißt es in dem weiteren Änderungsantrag: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils.“ Nach mehr als zwölf Monaten soll der Zuschlag schrittweise auf bis zu 75 Prozent steigen.
Die höheren Löhne für Pflegepersonal sollen Spahns Vorschlägen zufolge unter anderem über eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose finanziert werden. Dieser soll ab kommendem Juli um 0,1 Prozent steigen. Kinderlose Versicherte zahlen dann 0,35 Prozent mehr.
Zugleich sollen Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei den steigenden Lohnkosten entlastet werden. So soll ihnen der Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung ihrer Beschäftigten aus Steuermitteln erstattet werden.
Geplant ist, die neuen Paragraphen kurzfristig an das schon in den Bundestag eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ anzukoppeln. Damit könnten auch die neuen Regelungen für die Altenpflege noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Zunächst soll darüber noch Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung hergestellt werden, wie dem Dokument zu entnehmen ist. Mit den neuen Regelungen würde Spahn wesentliche Teile seiner schon im März vorgelegten Pläne für eine Pflegereform umsetzen.
Zuvor hatte es darüber Streit zwischen Union und SPD gegeben. Am Wochenende hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen eigenen Vorstoß für eine Tarifregelung in der Altenpflege gemacht und Spahn damit politisch unter Druck gesetzt.
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