Politik

SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

  • Montag, 1. Juli 2024
/picture alliance, Jörg Carstensen
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Berlin – Die SPD-Führung hält das von einer linken Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 nach einer rechtlichen Prüfung für unzulässig.

„Die Haushaltsgesetzgebung liegt beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden“, hieß es nach einer Sitzung des Parteipräsidi­ums zur Begründung.

Es sei juristisch nicht zulässig, den Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion Bedingungen für die Zustimmung zu einem Haushaltsgesetz zu stellen. Das „Forum Demokratische Linke 21“ (DL21) hatte Mitte Juni ein Mit­gliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wendet.

Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammen­arbeit legt das Papier fest: „Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vor­jahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen am­bitionierten Klimaschutz.“

Zur Begründung heißt es unter dem Titel „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investie­ren!“: „Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten.“ Der Antrag schließt mit einer klaren Aufforderung an die Parlamentarier: „Die Partei ruft die Mit­glieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben zuzustimmen.“

DL21 nennt Entscheidung enttäuschend

Die DL21 nannte die Entscheidung der Parteiführung „enttäuschend“. „Es wäre eine sehr gute Möglichkeit gewesen, die Mitglieder zu beteiligen und den Druck auf die FDP zu erhöhen“, sagte der Vorsitzende Erik von Malottki.

„Wir werden das Gutachten nun zusammen mit den unterstützenden Arbeitsgemeinschaften rechtlich und politisch bewerten. Zusätzlich wollen wir mit Parteivorstand über das weitere Vorgehen und Möglichkeiten der stärkeren Einbindung der Mitglieder sprechen.“

Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Parteiführung juristisch vorzugehen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen noch in dieser Woche eine Grundsatzeinigung auf einen Haushaltsplan erzielen. Am 17. Juli soll das Kabinett ihn beschließen. Nach der Sommerpause sollen dann die Beratungen im Bundestag beginnen.

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun zunächst nicht.

In einem zweiten Schritt müssen bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem stattgibt – anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid.

dpa

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