Streichung der Satzungsleistung Homöopathie angeschoben

Berlin – Die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen nimmt Fahrt auf. Das Vorhaben ist im Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), enthalten, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Möglichkeiten der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen nach Paragraf 11 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V anzubieten, „wird gestrichen“, heißt es darin.
Als Grund wird der fehlende nachgewiesene Nutzen angegeben. Die Möglichkeit solle gestrichen werden, da für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen „keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz“ vorliege, heißt es.
Die Finanzierung sollte mithin nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen getragen werden. Eine große Kosteneinsparung verbindet der Gesetzgeber allerdings nicht mit dem Vorhaben.
Es sei von geschätzten Minderausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags auszugehen. Wann die Regelung inkrafttreten wird, ist derzeit noch offen.
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