Politik

Streichung der Satzungsleistung Homöopathie angeschoben

  • Mittwoch, 17. Januar 2024
Heilpflanzen und Homöopathie /Pixelot, stock.adobe.com
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Berlin – Die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen nimmt Fahrt auf. Das Vorhaben ist im Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), enthalten, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Möglichkeiten der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöo­pathi­sche Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen nach Paragraf 11 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V an­zubieten, „wird gestrichen“, heißt es darin.

Als Grund wird der fehlende nachgewiesene Nutzen angegeben. Die Möglichkeit solle gestrichen werden, da für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen „keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz“ vorliege, heißt es.

Die Finanzierung sollte mithin nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen getragen werden. Eine große Kosteneinsparung verbindet der Gesetzgeber allerdings nicht mit dem Vorhaben.

Es sei von geschätzten Min­der­ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen­betrags auszugehen. Wann die Regelung inkrafttreten wird, ist derzeit noch offen.

may

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