Politik

Telemedizinberatung zu Schwangerschafts­abbrüchen bleibt in Bayern tabu

  • Mittwoch, 11. Dezember 2024
/goodluz, stockadobecom
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München – Schwangerschaftsabbrüche dürfen auch künftig in Bayern nur nach einer vorherigen Beratung in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Grünen und die SPD kritisierten das Vorgehen der Regie­rungs­frak­tionen.

Auf Intervention von CSU und Freien Wählern wurde bei der vom Gesundheitsministerium initiierten Novelle des sogenannten Gesundheitsdienstgesetzes eine Lockerung gestrichen, die eine telemedizinische ärztliche Begleitung vorgesehen hatte.

„Wenn derzeit einige Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche im telemedizinischen Verfahren durch­führen, bestimmen sie das Alter des Fötus lediglich anhand einer digital übermittelten Ultraschall­aufnahme“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath. Niemand könne feststellen, ob diese Aufnahme wirklich von der Schwangeren stamme, zumal die digitalen Aufnahmen unschwer manipuliert werden könnten.

„Wegen der offensichtlichen Missbrauchsmöglichkeiten halten wir es für zwingend erforderlich, Telemedizin bei diesem irreversiblen Eingriff auszuschließen“, so Seidenath. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein On­line­shopping. Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht hätten strenge Schutzvorgaben und ein „Wächteramt“ des Staates für das ungeborene Leben normiert, das sonst keine Lobby habe.

„Bei uns in Bayern müssen Frauen, wenn sie Pech haben, über 200 Kilometer zur nächsten Praxis anreisen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. CSU und Freie Wähler behindern mit ihrem Veto die sichere Ver­sorgung ungewollt Schwangerer. Vor allem im ländlichen Raum. Das macht mich ziemlich fassungslos“, betonte Laura Weber (Grüne).

Frauen und Ärzte würden damit unter einen inakzeptablen Generalverdacht gestellt. Aus rein ideolo­gischen Gründen würde damit eine wichtige Verbesserung in der Gesundheitsversorgung ignoriert.

Auch die SPD warf CSU und Freien Wählern eine pauschale Verurteilung von Frauen und Medizinern vor, die nicht zu rechtfertigen sei. Statt notwendige Hilfe zu erhalten, müssten Frauen in Bayern nun weitere Schika­nen erdulden.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird, die Frau zuvor eine staatlich anerkannte Beratung in Anspruch ge­nommen hat und seit dieser Beratung mindestens drei Tage vergangen sind.

dpa

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