Uneinigkeit um Zukunft der Behindertenhilfe in Sachsen-Anhalt

Magdeburg – In Sachsen-Anhalt gibt es weiter keine Einigung über die Zukunft der Behindertenhilfe. Das sachsen-anhaltische Sozialministerium hatte im März den entsprechenden Rahmenvertrag zum Jahresende 2024 gekündigt.
Einen neuen gibt es bislang nicht, so das Sozialministerium in Magdeburg. Im Kern geht es um die Leistungen, das notwendige Personal und das Geld, das die Träger von Behindertenwerkstätten, Wohneinrichtungen, integrativen Kitas und Wohngruppen für ihre Arbeit erhalten.
Übergangsweise soll ab dem 1. Januar 2025 eine Rechtsverordnung gelten. Aus Sicht der Leistungserbringer gehen damit massive Kürzungen einher, Personal müsse abgebaut werden. Deshalb rufen Wohlfahrtsverbände und Organisationen für heute zu einem Protestmarsch in Magdeburg auf. Schon im Oktober hatte es eine große Demonstration gegeben.
Das Sozialministerium bekräftigte seine Position, dass die Form der Hilfe verändert werden soll. Gespart werde nicht. „Die Leistungen müssen noch stärker auf die individuellen Bedarfe und Wünsche ausgerichtet werden. Sachsen-Anhalt hat in diesem Bereich großen Nachholbedarf.“
Die Kosten für die Eingliederungshilfe stiegen kontinuierlich. Im Jahr 2021 seien es rund 572 Millionen Euro gewesen, für 2025 seien rund 711 Millionen Euro sowie für 2026 rund 723 Millionen Euro eingeplant, erklärte das Ministerium. Ministerin Petra Grimm-Benne betonte: „Alle aktuellen Leistungen werden fortgeführt werden. Es muss niemand befürchten, nicht weiter betreut werden zu können.“
Die Anbieter des ambulanten Wohnens, von Wohnheimen und Werkstätten rechnen hingegen vor, dass sich laut der Verordnung künftig weniger Betreuer um die Menschen mit Behinderung kümmern sollen. In Wohnheimen würden bis zu 25 Prozent der Betreuungsstellen gestrichen.
Landesweit treffe das 10.000 Bewohnerinnen und Bewohner. Die Träger weisen zudem darauf hin, dass das Land Tariferhöhungen für das bestehende Personal nicht zahlen will, bis alle Änderungen verhandelt sind.
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