Hilfen für Menschen mit Behinderung im Gesundheitssystem mitdenken

Berlin – Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden nach Angaben der Bundesregierung bei Reformen im Gesundheitssystem stets berücksichtigt.
Wichtige Schritte seien etwa neben der Einrichtung von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen auch Verbesserungen in der Heil- und Hilfsmittelversorgung, heißt es in der Antwort (20/7053) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Ein wesentliches Thema sei die Barrierefreiheit von Arztpraxen. Die Informationen über Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur ärztlichen Versorgung auch im Internet hätten sich deutlich verbessert, heißt es in der Antwort weiter. Zur Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren, Einrichtungen der Behindertenhilfe und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen bestehe in der Regel ein barrierefreier Zugang.
Auch in der Versorgung gibt es den Angaben zufolge viele spezielle Regelungen, die den Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, so etwa in der Psychotherapierichtlinie, der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen und in der Rehabilitationsrichtlinie. Gleichwohl gelte es, hinsichtlich der Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität weitere Fortschritte zu erzielen.
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