UPD-Stiftung: Patientenbeauftragter dringt auf Korrekturen an der Satzung

Berlin – Am Donnerstag (31. August) entscheidet sich in der Sitzung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes, ob und wie es mit der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) weitergehen wird. Das Gremium kann die Satzung ablehnen oder durchwinken. Nur letzteres würde den Weg für den Aufbau der Stiftung freimachen. Die Beratungen stehen als Top 4 auf der Tagesordnung.
Zur Erinnerung: Die Satzung war erst nach erheblichen Querelen vom GKV-Spitzenverband erstellt worden. Dieser hatte sich dann in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitreichende Befugnisse in die Satzung geschrieben.
Bei Haushaltsfragen geht ohne die Kassen so gut wie nichts. Auch haben sie sich Einfluss in Fachausschüssen gesichert und den Handlungsspielraum des künftigen Stiftungsvorstands deutlich eingeschränkt. Ebenso haben sie Beratungsinhalte in der Satzung festgeschrieben und bestimmte Inhalte ausgeklammert.
Wie das Deutsche Ärzteblatt aus Regierungskreisen erfuhr, wurden am Satzungsentwurf aus den Reihen der Ampelkoalition noch Änderungswünsche an Krankenkassen und BMG adressiert. Diese soll dem Vernehmen nach den weitreichenden Handlungsspielraum, den sich die Krankenkassen in die Satzung hineingeschrieben haben, etwas abmildern.
Bei den Punkten, die auf der Änderungsagenda stehen, soll es sich unter anderem um die Regelungen für die Besetzung des Stiftungsvorstands, nachträgliche Änderungen am Stiftungszweck sowie den Mehrheitsverhältnissen in der Stfitung handeln. Details wurden nicht öffentlich – und blieben auch auf Nachfragen ungenannt.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sagte dem Deutschen Ärzteblatt lediglich, er habe noch „Korrekurbedarf an der von den Krankenkassen vorgelegten Satzung angemeldet“. „Meine Stellungnahme ist durchaus kritisch ausgefallen und war auch nicht gerade kurz“, sagte Schwartze ohne auf die Details einzugehen.
Letztlich sei entscheidend, dass keine weiteren, über Paragraf 65b Sozialgesetzbuch V (SGB V) hinausgehenden Einflussnahmen auf die Arbeit der UPD-Stiftung etabliert und damit die Unabhängigkeit einschränken würden. „Ich hoffe, dass das durch meine Stellungnahme gelingt“, sagte er.
Schwartze hält es dem Grunde nach für richtig, dass die Krankenkassen als Mittelgeber auch die Verwendung kontrollieren. „Die Kontrolle darf aber nicht dazu führen, dass der UPD-Stiftung mit ihren Vorständen jeglicher Handlungsspielraum und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten genommen werden“, erklärte er. Dies gelte „erst recht vor dem Hintergrund, dass die Stiftung für einen langen Zeitraum gegründet wird“.
Schwartze appellierte an den Verwaltungsrat der Krankenkassen, „nun endlich am 31. August den Weg für die Gründung der UPD-Stiftung freizumachen“.
Er hoffe auch, dass die Patientenorganisationen nicht aus dem Prozess aussteigen, weil GKV-Spitzenverband und BMG vorgeschlagene Änderung der Satzung unberücksichtigt lassen. Die maßgeblichen Patientenorganisationen hatten scharf gegen den Satzungsentwurf protestiert und teilweise bereits ihren Rückzug angekündigt, sollte die Satzung so beschlossen werden, wie sie aufgesetzt ist.
Der Patientenbeauftragte stellte klar, dass für ihn nun die Umsetzung erfolgen muss. Es dürfe für die Menschen in Deutschland „keine Beratungslücke entstehen“. Die Beraterinnen und Berater der derzeitigen UPD müssten zudem weiterhin eine berufliche Perspektive haben.
Die Unabhängigkeit der Stiftung kann sich der Patientenbeauftragte auch vorstellen. „Nach meiner Einschätzung ist eine unabhängige Arbeit der UPD-Stiftung unter den derzeitigen Voraussetzungen möglich“, erklärte Schwartze. Es sei aber auch klar, dass neben der Zivilgesellschaft, den Patientenorganisationen starke Institutionen im Stiftungsrat vertreten seien. „Die Zeit wird es zeigen, wie die Interessen zusammenzubringen sind.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: