Politik

Urlaub in Deutschland wird für Bürger aus Risikogebieten schwieriger

  • Donnerstag, 8. Oktober 2020
COVID-19-Karte, Berlin /Senatsverwaltung für Gesundheit
COVID-19-Karte, Berlin /Senatsverwaltung für Gesundheit

Berlin – Bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands müssen sich Bürger aus Orten mit hohen Infektionszahlen von SARS-CoV-2 im Herbst auf Schwierigkeiten gefasst machen. Die Länder beschlossen gestern mehrheitlich, dass solche Reisenden nur dann beher­bergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest haben.

Das wurde gestern nach einer Schaltkonferenz der Staatskanzleichefs der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mitgeteilt. Greifen soll dies für Reisende aus Gebie­ten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thü­ringen machten deutlich, dass sie ein Beherbungsverbot nicht mittragen wollen. Nieder­sachsen und Bremen wollen das prüfen. Mecklenburg-Vorpommern will bei strengeren Qurantäneregeln bleiben.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche Positionen haben und noch nicht dicht beieinander lägen. Bund und Länder bekräftigten im Kern aber eine Linie, die Ende Juni vor den Sommerferien grundsätzlich beschlossen worden war.

Nun sollte es angesichts teils unterschiedlicher Regeln um einen einheitlicheren Rahmen für den Herbst gehen. Generell fordern Bund und Länder angesichts bundesweit steigen­der Infektionszahlen „eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen“ in solche Risikogebiete und aus diesen Gebieten heraus zu vermeiden.

In dem Beschluss heißt es mit Blick auf die Tests: „Die Eindämmung des Infektionsge­sche­hens und die Testungen im Gesundheitswesen sowie Testungen zur Aufrechterhal­tung des Bildungswesens und der inneren Sicherheit haben Priorität.“ Insofern könnten solche „Freitestungen für Reisezwecke“ nur gemacht werden, wenn die regionalen Kapa­­zitäten dies zusätzlich zulassen.

Generell gibt es auch keine Regelung dazu, dass die Krankenkassen Tests bei Inlandsrei­sen zahlen. Dies gilt derzeit nur für Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus eigener Tasche be­zahlen.

Berlin forderte, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens „als Gesamtstadt und Ein­heitsgemeinde“ behandelt zu werden. Denn insgesamt liegt Berlin noch unter der kriti­schen Marke von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner. Wie eine Karte der Senstsverwaltung für Gesundheit zeigt, ist die Lage in den Bezirken sehr unterschiedlich.

In Bayern sollen die Beherbergungsregeln daher auch für Bezirke innerhalb Berlins gel­ten, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte. Dies soll auch dann greifen, wenn das Land Berlin insgesamt unter der kriti­schen 50-er-Marke bleibt.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regi­onen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.“ Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.

AfD-Vize Stephan Brandner sprach von einer „Kollektivstrafe für alle Menschen, die aus Gebieten kommen, in denen mehr Personen positiv getestet werden, als in anderen - vollkommen ohne Bezug zur tatsächlichen Lebensweise dieser Menschen.“

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neu­in­fektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als „Risikogebiete“ für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in „besonders betroffenen Gebieten“ örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

dpa/afp/may

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