Versandhändler dürfen keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren

Berlin – Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Dies legt das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken fest, das der Bundesrat heute gebilligt hat.
Mit der Neuregelung gilt für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese im Geschäft vor Ort oder über eine EU-Versandapotheke beziehen.
Mit der Neuregelung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken sorgen und die Versorgung mit Arzneimitteln auf dem Land sichern.
Apotheken wird mit dem Gesetz zudem dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an gesetzlich Versicherte im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.
Das neue Gesetz schafft außerdem die Möglichkeit zur Vereinbarung neuer Dienstleistungen zwischen dem Deutsche Apothekerverband (ABDA) und dem GKV-Spitzenverband.
Denkbar sind beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.
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