Politik

Von der Decken pocht auf klare Aussagen bei Umsetzung der Krankenhausreform

  • Mittwoch, 4. Juni 2025
Kerstin von der Decken (CDU), Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein. /picture alliance, Frank Molter
Kerstin von der Decken (CDU), Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein. /picture alliance, Frank Molter

Berlin – Die Länder benötigen zeitnah konkrete und verlässliche Aussagen des Bundes zur praktischen Umsetzung der Krankenhausreform. Das betonte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin, Kerstin von der Decken (CDU), heute auf dem Kongress des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken.

Es fehle insbesondere an endgültigen Vorgaben zu den neuen Leistungsgruppen aber auch hinsichtlich des Leistungsgruppengroupers, der für die Zuteilung von Fällen in Leistungsgruppen wichtig sei, brauche es Nachbesserungen. Das Instrument wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt.

„Wir haben auf diesen Grouper lange warten müssen und als er endlich kam, offenbarten sich schon zu Beginn der Auswertung erhebliche Schwachstellen“, sagte von der Decken.

So seien hochkomplexe Leistungen nicht in den entsprechenden Leistungsgruppen einsortiert worden, sondern etwa in der Allgemeinen Inneren Medizin gelandet. Das mache die Umsetzung der Reform für die Planungsbehörden der Länder und im weiteren Schritt auch für die Krankenhäuser „unglaublich schwierig“.

Weiter fehle die Ausgestaltung der Leistungsgruppenrechtsverordnung mit den finalen Angaben über die technischen und personellen Vorgaben zur Erfüllung der Leistungsgruppen. Ein dafür eingerichteter Ausschuss erarbeitet derzeit die Grundlage für die Verordnung.

Erst wenn diese endgültigen Vorgaben vorliegen würden, werde Schleswig-Holstein mit dem Antragsverfahren für die Krankenhäuser starten können, erläuterte von der Decken. Sie wolle den Kliniken nicht zumuten, sich auf etwas zu bewerben, dass sich zwei Monate später nochmal ändern werde.

Sie wisse aber auch, dass manche Bundesländer dies anders handhaben würden. Beispielsweise Sachsen, Niedersachsen oder Brandenburg haben das Antragsverfahren mit den vorläufigen Vorgaben aus dem KHVVG bereits gestartet.

Entsprechend werden aber manche Länder nicht die im KHVVG definierte Frist einhalten können, die Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bis zum 30. September 2025 über tatsächlich vorgehaltenes Personal und Infrastruktur zu beauftragen. Dennoch sei das Ziel die abschließende Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 1. Januar 2027 zu schaffen, erklärte die Ministerin weiter.

Sie betonte, Schleswig-Holstein bereite derzeit das Verfahren für die Krankenhäuser zur Beantragung der Leistungsgruppen auf digitalem Wege vor. Die Kliniken sollen dies so bürokratiearm und schnell wie möglich beantragen können.

Neue Bundesregierung als Chance für Nachbesserungen

Die Bundesländer sehen in der neuen Bundesregierung und in der Besetzung der neuen Bundesgesundheitsministerin nun auch die Chance, mit ihren Kritikpunkten an der Krankenhausreform besser verstanden und berücksichtigt zu werden, erklärte von der Decken weiter.

Hinsichtlich der geplanten Nachbesserung des Krankenhauversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) werden sich die Länder dafür einsetzen, mehr Planungsfreiheit und -sicherheit sowie Flexibilität zu bekommen, betonte sie. Ein solches Gesetz hat die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt.

Die dringend benötigte Leistungsgruppenverordnung sollte sich befristet für fünf Jahre auf die Leistungsgruppensystematik aus Nordrhein-Westfalen berufen, schlägt von der Decken vor. Nach drei Jahren müsse eine Evaluation erfolgen. Auch der Grouper müsse daran angepasst werden.

Sie sprach sich zudem dafür aus, dass der Leistungsgruppenausschuss eine geeignete Definition für Fachkliniken entwickeln müsste, um die entsprechende Spezialisierung besser berücksichtigen zu können als es im KHVVG derzeit vorgesehen sei.

Gewachsene Strukturen erhalten

Wichtig sei zudem die sektorenübergreifende Versorgung im Gesetz so abzubilden, dass bereits gewachsene Strukturen in den Ländern durch das KHVVG nicht zerschlagen würden, sondern weiter bestünden. Verbünde und Kooperationen seien insbesondere in der Versorgung in dünn besiedelten ländlichen Räumen wichtig.

Die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) versprach Nachbesserungen zu forcieren. Die im Koalitionsvertrag niedergeschriebenen Anpassungen müssten nun zeitnah kommen. Insbesondere die Besonderheit der Fachkliniken müsse man in dieser Hinsicht nochmal aufgreifen, sagte sie. Wichtig sei auch, die Notfallreform zügig anzugehen.

Dass Nachbesserungen am KHVVG nötig sind, erkannte auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD an, Christos Pantazis, an. Das gelte insbesondere dort, wo Leistungsgruppen noch nicht praktikabel gestaltet seien. Auch bei den Abstandsregelungen müsse noch nachgebessert werden.

So ist im KHVVG festgehalten, dass ein Krankenhausstandort nur aus mehreren Gebäuden bestehen darf, wenn der Abstand zwischen den am weitesten voneinander entfernt liegenden Gebäudepunkten nicht mehr als 2.000 Meter Luftlinie betragen darf.

„Wenn es um Qualität geht, dann reagiere ich als Mediziner sehr allergisch“, sagte er. Es dürfe deshalb nicht sein, dass es in den Krankenhäusern und Ländern unterschiedliche Standards gebe. Dies dürfe auch nicht unter dem Aspekt der Regionalität aufgeweicht werden, entgegnete er den Forderungen der Länder, mehr Ausnahmemöglichkeiten von den Leistungsgruppenvorgaben zu bekommen.

cmk

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