Vorgaben bei Impfpflicht in Thüringen gelockert

Erfurt – Für Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen mit zwei nachgewiesenen Coronaimpfungen gibt es von Oktober an eine Sonderregelung. Sie würden weiterhin als vollständig geimpft gelten – auch wenn sie keine Boosterimpfung haben, teilte das Gesundheitsministerium heute in Erfurt mit. Ein entsprechender Erlass gehe an die kommunalen Gesundheitsämter.
Thüringen gehe damit einen ähnlichen Weg wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg. Hintergrund ist, dass nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ab 1. Oktober grundsätzlich nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft gelten, wenn sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können.
Die gesetzlich vorgeschriebene einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibe weiterhin auch in Thüringen bestehen, erklärte das Ministerium. Sie ist seit Monaten heftig umstritten, bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden. Thüringen hatte deshalb dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes im Bundesrat nicht zugestimmt.
In Thüringen wurden nach Ministeriumsangaben bisher 1.260 Bußgeldverfahren, aber weder Betretungs- noch Beschäftigungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitsbereich erlassen, die der Impfpflicht nicht nachkamen.
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