Vorschläge für Bürokratieabbau im Gesundheitswesen im September

Meseberg – Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Die Akteure im Gesundheitswesen müssen aber noch auf konkrete Pläne warten.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte heute an, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Vergaberecht angehen wolle. Zudem würde Bundsgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine ganze Reihe von Maßnahmen im Gesundheitswesen vorlegen.
Lauterbach hatte zuletzt mehrfach vorgetragen, er wolle Ideen für einen Bürokratieabbau in einem eigenen Bürokratieentlastungsgesetz anstreben. Empfehlungen soll es bis zum 30. September geben, wie eine derzeitige Arbeitsplanung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervorgeht.
„Wir sind überzeugt, viele Betriebe in Deutschland leiden unter einem bürokratischen Burnout“, sagte Buschmann bei der Vorstellung der Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetzes, die das Kabinett bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg beschlossen hat. Nach Angaben Buschmanns, werden durch die geplanten Maßnahmen 2,3 Milliarden Euro im Jahr eingespart.
Sammelsurium kleinteiliger Ideen
Die Pläne beruhen auf Vorschlägen der Bundesministerien zu ihren jeweiligen Bereichen, aber auch auf einer Onlinebefragung von Verbänden, die 442 Vorschläge zum Bürokratieabbau eingereicht haben. Die Eckpunkte selbst bestehen aus einem Sammelsurium kleinteiliger Ideen.
Zum Beispiel soll die bestehende Strahlenschutzverordnung mit dem Ziel geändert werden, Prüfpflichten für alte Ionisationsrauchmelder an das erforderliche Maß anzupassen, wie es heißt. Das Arbeitszeitgesetz soll so geändert werden, dass derzeit bestehende Aushangpflichten auch im Intranet elektronisch ausreichen sollen.
Geplant ist darüber hinaus, dass vorgeschriebene Aufzeichnungen über Allergene, Zusatzstoffe und Aromen in lose verkauften Lebensmitteln künftig nicht mehr schriftlich beim Verkäufer vorliegen müssen. Eine Aufzeichnung in digitaler Form soll dann genügen.
Unter anderem sollen auch die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Hotels müssen künftig nicht mehr für jeden einzelnen Gast einen Meldeschein ausfüllen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll noch im laufenden Jahr vorgelegt werden.
Als großen Block will das Justizministerium eine europäische Entbürokratisierungsinitiative starten, da der Großteil der bürokratischen Belastungen aus der Umsetzung von Europarecht stamme.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich enttäuscht. „Übermäßige Bürokratie lähmt mittlerweile das gesamte Land“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß. Umso enttäuschender sei es, dass es Bundesgesundheitsminister Lauterbach versäumt habe mit der Regierungsklausur auf Schloss Meseberg, Vorschläge zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens vorzulegen.
Auch wenn es heute beim Bürokratieabbau im Gesundheitswesen noch nicht für Konkretes gereicht hat, standen mit zwei Digitalgesetzen wichtige Änderungen aus dem Gesundheitsressort auf der Agenda der Tagung in Meseberg.
Mit zwei Gesetzen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen will die Bundesregierung elektronische Rezepte (E-Rezepte) und digitale Gesundheitsakten flächendeckend einführen. Bis Anfang 2024 sollen E-Rezepte für Patienten in allen Praxen zu haben sein. Anfang 2025 sollen E-Patientenakten für alle kommen – es sei denn, man lehnt das ab. Auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll erleichtert und deutlich vorangebracht werden.
Beim Gesetz für eine Datenstrategie sollen in den kommenden zwei Jahren die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Verwaltung geschaffen werden. Dabei schließt der Bund auch die Entwicklung eigener KI-Sprachmodelle nicht aus, die in der Fachsprache als Large Language Models (LLM) bezeichnet werden. Neu in der Datenstrategie ist außerdem, dass in dem Papier nun erstmals ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Pläne formuliert wurde. Die Zeitleiste reicht bis Ende 2024.
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