Politik

Vorstoß für umfassende Werbeschranken bei Kinderlebensmitteln

  • Mittwoch, 16. Februar 2022
/kleberpicui, stock.adobe.com
/kleberpicui, stock.adobe.com

Berlin – In der Debatte um eine gesündere Ernährung haben Mediziner und Verbraucherschützer um­fassende Beschränkungen bei der Werbung gezielt an Kinder angemahnt.

Für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt solle in Fernsehen, Internet-Streaming und Radio ein Werbeverbot zwischen 6 und 23 Uhr kommen, teilten der Verbraucherzentrale Bundesverband, der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertrag­bare Krankheiten (DANK) heute mit. Ihm gehören mehrere medizinische Fachgesellschaften an.

Für Plakatwerbung für solche Produkte solle eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spiel­plätze gelten, hieß es weiter. Gesunde Lebensmittel, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllten, sollen von Verboten nicht betroffen sein. In Deutschland seien etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig, hieß es.

Die Forderungen zielen auf die konkrete Ausgestaltung von Plänen der Bundesregierung zu neuen Wer­bebeschränkungen. SPD, FDP und Grüne haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“

Die Leiterin für Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Jutta Gurkmann, sagte: „Um Kinder zu schützen, darf die Politik keine halben Sachen machen.“ Werbebeschränkungen müssten für alle Kanäle und Werbeformen wie Kino, Zeitschriften oder Social Media gelten. Sonst würde Werbung auf Schlupflöcher verlagert.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte bereits weitergehende Werbeschranken auch für ältere Kinder gefordert. Es wäre fahrlässig, wenn ein Gesetz nur für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten würde. Dies wäre „ein Freifahrtschein“, Werbung für Zuckerbomben und fettige Snacks weiterhin an 14-, 15- und 16-Jährige zu richten.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung