Warken deutet Ende des Bundesklinikatlas an

Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das Ende des Bundesklinikatlas angedeutet. „Meine Meinung zum Klinikatlas: Es ist schwierig, ein System aufrechtzuerhalten, dass eine Doppelstruktur darstellt mit einem System, dass es schon gibt und sogar noch besser angenommen wird“, sagte sie gestern auf dem Sommerfest der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin.
Da müsse man „dringend eine Lösung finden und Dinge zusammenführen, um keine unnötige Bürokratie und keine doppelten Strukturen zu haben. Da haben wir dieselbe Grundauffassung“.
Zuvor hatte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, deutlich gemacht, dass die DKG mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis ein deutlich bekannteres Portal bereithalte.
Hier seien die Zugriffszahlen höher als beim Bundesklinikatlas, der bürokratische Aufwand bei der Datenlieferung hielte sich in Grenzen und das Projekt sei deutlich günstiger. Gaß nannte eine Zahl von etwa 100.000 Euro. Das Betreiben des Bundesklinikatlas wird in Kreisen der Gesundheitspolitik auf eine Million Euro geschätzt.
Betrieben wird der Bundesklinikatlas auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) „in enger Kooperation" mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), heißt es auf der Webseite.
Da beide Institute per Umlagefinanzierung finanziert werden, kommen hier letztendlich auch Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum Einsatz. „Wir stellen ihnen das gerne wieder zur Verfügung, auch zu unserem gleichen Preis“, sagte Gaß und bot Warken dieses „unwiderstehliche Angebot“ an.
Zur Erinnerung: Der Bundesklinikatlas war von Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) als erster Teil der bundesweiten Krankenhausreform ins Leben gerufen worden. Die Kontroverse mit den Ländern darüber war so groß, dass dieses Thema in den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern ging.
Seit Mai 2024 ist das Tool nun online und es wurde seit Start immer wieder heftig kritisiert. Kürzlich wurde bekannt, dass nun auch Informationen über die Zahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem Krankenhaus ergänzt werden sollen.
Anlässlich des Sommerfestes betonte Warken in ihrer Rede vor Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens erneut, künftig einen guten Dialog über ihre Politik führen zu wollen. „Lassen Sie uns in den nächsten Jahren einen belastbaren Dialog über schwierige und strittige Fragen führen“, sagte die Ministerin.
Sie wolle in Gesprächen künftig „Argumente aufmerksam anhören und auch unsere Positionen erläutern“. Ihr Ziel sei es, einen „permanenten, konstruktiven Austausch über die Perspektiven der Krankenhauspolitik zu etablieren.“
Von der Krankenhausversorgung zeigte sie dann allerdings ein deutliches Bild auf: Es gebe in der Krankenhauslandschaft eine „fehlende Bedarfsorientierung“ wie beispielsweise eine „Überversorgung in den urbanen Räumen“, sowie „ungenützte Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung durch fehlende Konzentration von Leistungen und mangelnde Ambulantisierung“. Außerdem seien „viele Betten ungenutzt“, gleichzeitig gebe es „Rekordausgaben für die stationäre Versorgung“.
Dies wolle sie nun beenden, denn: „Die derzeitige Strukturen der Krankenhausversorgung haben keine Zukunft, und das wissen wir eigentlich alle“, so die Ministerin weiter. Die Krankenhausgesetzgebung aus der vergangenen Legislatur soll zwar fortgeführt werden, „aber den Prozess, wie er bisher lief, wollen wir nicht weitermachen.“ Die Reform solle zwar weiterhin für mehr Qualität, Spezialisierung, Effizienz sowie weniger Bürokratie sorgen.
„Auf der anderen Seite gilt aber, dass die flächendeckende Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben muss, gerade auf dem Land“, so Warken. Die Reform müsse „praxisgerecht“ weiterentwickelt werden, besonders die Umsetzungsfristen müssten „realistischer“ werden. Schwerpunkt soll auch die Sicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser sein, die im ländlichen Raum zur Versorgung benötigt werden würden.
Allerdings sagte Warken auch: „Bei aller Flexibilität und Notwendigkeit für die Anpassung: Es wird mit mir keine Reform der Reform geben, die doch alles beim alten belässt. Wir werden und wir dürfen den Status quo bei den Krankenhausstrukturen nicht konservieren.“ Strukturen und Zahl der Krankenhäuser müssten angepasst werden.
Bei der nun bevorstehenden Gesetzgebung zum „Krankenhausreform-Anpassungsgesetz" (KHAG), dessen Entwurf in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll, werde es „mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen“ geben. Die „Länder brauchen mehr Beinfreiheit und weniger kleinteilige Vorgaben“.
Die Länder sollen es leichter haben, im ländlichen Raum die Krankenhäuser zu erhalten. Gleichzeitig wolle man das Ziel einer „bundeseinheitlichen Mindeststrukturqualität nicht aus den Augen verlieren.“ Im Gesetz sei ebenso enthalten, dass bisherige Zwischenfristen bei der Umsetzung verlängert würden. Ein Beispiel nannte Warken: So solle die Vorhaltevergütung erst ab 2028 schrittweise finanzwirksam werden.
Zuvor hatte DKG-Chef Gaß in seiner Rede erneut den fehlenden Respekt durch den vorherigen Bundesgesundheitsminister bei der „unvollständigen Krankenhausreform“ thematisiert. Diese Art der Kommunikation und des Umgangs hätten Spuren hinterlassen, betonte er.
Der Wechsel an der Spitze des BMG biete nun „eine Chance auf einen Neuanfang und ein konstruktives Miteinander.“ Dafür habe man sich bereits vergangene Woche – kurz vor der Bund-Länder-Runde zum Gesetz – zum gemeinsamen Gespräch getroffen, so Gaß.
Die DKG stehe zur Krankenhausreform und den Zielen. Man sehe den Transformationsfonds als Chance, aber auch viele Risiken. So warb Gaß dafür, statt der geplanten Vorhaltefinanzierung eine Strukturkostenfinanzierung einzuführen, die unabhängig von den Fallzahlen gestaltet werden könne.
Aus seiner Sicht sei die Idee der Vorhaltekostenfinanzierung „ein totes Pferd“, das „auch nicht durch Überwachung auf der Intensivstation am Leben gehalten werden könne.“
Auch die von der Bundesregierung nun geplanten vier Milliarden Euro Hilfen, die als Rechnungsaufschlag kommen sollen, lösten zwar kurzfristig Probleme, aber Einmalzahlungen würden auf Dauer nicht weiterhelfen. „Hier müssten die Landesbasisfallwerte erhöht werden,“ so Gaß' Forderung.
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