Warken will im Sommer zwei Pflegegesetze ins Kabinett bringen

Berlin – Für die Fachkräftesicherung in der Pflege will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch im Sommer zwei Gesetzentwürfe durch das Kabinett bringen. Das kündigte die Ministerin gestern Abend bei den Haushaltsberatungen im Bundestag an.
Nach ihren Worten sollen damit die Befugnisse von Pflegekräften erweitert werden, um das Berufsbild aufzuwerten. Bei den Gesetzen handelt es sich um das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzgesetz. Beide wurden von der Ampelkoalition im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, wegen des Scheiterns der Koalition dann aber nicht mehr verabschiedet.
Die neue Bundesregierung hat beide Gesetze in weitgehend unveränderter Form Ende Juni erneut als Referentenentwürfe vorgelegt.
Das Pflegekompetenzgesetz sieht dabei mehr Aufgaben für entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vor: teils Aufgaben, die bislang noch Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Das Pflegefachassistenzgesetz beinhaltet eine Vereinheitlichung der bislang landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu Pflegeassistenzberufen.
Kompetenzen für Hilfskräfte erweitern
Konkret sollen mit dem Pflegefachassistenzgesetz die derzeit 27 landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu Pflegeassistenzberufen bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem ist eine einheitliche Vergütung für die Pflegeassistenzausbildung vorgesehen. Bislang wird nur etwa die Hälfte aller Assistenzausbildungen in der Pflege vergütet. Die Ausbildungszeit soll künftig 18 Monate betragen.
„Damit soll zum einen die Vermittlung eines Kompetenzprofils ermöglicht werden, das die Grundlage dafür schafft, vermehrt Aufgaben durchzuführen, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen erledigt werden“, heißt es in dem Referentenentwurf. „Das betrifft insbesondere den Bereich der medizinischen Behandlungspflege.“
Pflegefachpersonen würden auf diese Weise entlastet, das Pflegepersonal werde effizienter eingesetzt und Wegezeiten würden gespart. Zum anderen werde eine Bildungsentwicklung ermöglicht, die es auch geeigneten Personen mit nur geringer Vorbildung möglich mache, über die Pflegefachassistenzausbildung einen Zugang zum Berufsfeld Pflege zu finden. Die Zeitdauer liege dabei in der Mitte der bisher zwischen zwölf und 24 Monate dauernden länderrechtlichen Pflegehilfe- beziehungsweise Pflegeassistenzausbildungen.
Deutscher Pflegerat begrüßt das Gesetz
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte die erneute Vorlage des Pflegefachassistenzgesetzes. Nach Jahren föderaler Uneinheitlichkeit erhielten beruflich Pflegende endlich die Perspektive auf ein bundeseinheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich.
„Dass der Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode nun zügig aufgegriffen und weitergeführt wird, ist ein gutes Signal. Wir brauchen verbindliche Strukturen, verlässliche Qualität und mehr Durchlässigkeit in der Pflegebildung“, kommentierte DPR-Vizepräsidentin Jana Luntz.
Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führe zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität über die Landesgrenzen hinweg. Dies habe unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Berufsattraktivität.
Der DPR wünscht sich jedoch noch Änderungen in dem Gesetz. Insbesondere fordert er, dass die Ausbildungszeit zwei Jahre statt 18 Monate dauert. „Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden dem Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, erklärte Luntz.
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