Weitere Länder treiben erweiterte Testpflichten für Ungeimpfte voran

Berlin – Weitere Bundesländer in Deutschland wollen ihre Coronaregeln anpassen. Sie setzen damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung in jeweiliges Landesrecht um.
In Berlin gelten zum Beispiel ab dem kommenden Freitag (20. August) erweiterte Testpflichten für Menschen ohne Coronaimpfung. Demnach sind viele Aktivitäten vornehmlich in geschlossenen Räumen künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt.
Das gilt laut Gesundheitsverwaltung etwa für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen.
Auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen, für den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen kommen die drei Gs (geimpft, genesen, getestet) zum Tragen. Ebenso gilt das bei Besuchen in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen.
Bei Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen müssen Ungeimpfte ebenfalls einen negativen Test vorlegen und dies zusätzlich an jedem dritten Tag ihres Aufenthalts wiederholen. Anerkannt werden bei all den beschriebenen Aktivitäten bis zu 24 Stunden alte Schnelltests, die ab 11. Oktober bundesweit nicht mehr kostenfrei sein sollen, oder PCR-Tests. Deren Geltungsdauer wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert.
Die Stadt Bremen verschärft angesichts steigender Inzidenzwerte ab heute die Coronamaßnahmen. Dann haben ausschließlich vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu bestimmten Einrichtungen, wie Bremens Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit mitteilte. Zu den Einrichtungen gehören demnach unter anderem die Gastronomie, Krankenhäuser, Kinos und Fitnessstudios.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr seien ausgenommen von der Nachweispflicht. Als negative Testergebnisse werden nach Angaben des Senats PCR-Tests und Antigenschnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Außerdem können in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort Selbsttests vorgenommen werden, wenn diese unter Aufsicht eines Angestellten gemacht werden.
Nachdem Rostock als erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern die Warnstufe 2 (orange) auf der landeseigenen Coronaampel erreicht hat, weicht die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die für diesen Fall vorgesehenen Maßnahmen teilweise auf.
So müsste vom kommenden Montag an die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen im Freien in der Hansestadt eigentlich von 15.000 auf 2.500 Teilnehmer beschränkt werden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin nach einer Sitzung des Kabinetts sagte. Das schiebe man nun in die nächste Ampelphase, weil die Krankenhausbelastung noch gering sei. Auch Kontaktbeschränkungen wolle man derzeit nicht.
Gelten sollen hingegen ab Montag in Rostock wieder Testpflichten für Ungeimpfte, etwa beim Friseurbesuch, im Fitnessstudio, im Innenbereich der Gaststätten sowie in Kino und Theater. In den Schulen der Hansestadt muss demnach bereits in dieser Woche erneut Maske getragen werden.
Das Kabinett verständigte sich zudem darauf, die bisher sechs Stufen umfassende Coronaampel in Mecklenburg-Vorpommern zu vereinfachen. Denkbar seien weniger Stufen, sagte Schwesig. Eine Entscheidung dazu wolle das Kabinett am kommenden Dienstag treffen.
Einen völligen Verzicht auf die Ampel und ein Modell wie in Baden-Württemberg – Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete unabhängig von der Inzidenz – lehnte Schwesig ab. Das System dort sei nicht so einfach wie es auf den ersten Blick erscheine. Außerdem nüssten dann überall im Nordosten Testpflichten gelten, was sie als nicht nötig ansehe.
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