Zahl älterer Menschen steigt bis 2050 auf bis zu zehn Millionen

Berlin – Die Zahl der über 80-jährigen Menschen wird nach aktuellen Einschätzungen in den kommenden Jahren stark zunehmen. Wie aus dem heute vorgestellten Neunten Altersbericht der Bundesregierung hervorgeht, könnten bis 2050 etwa acht bis zehn Millionen Menschen dieser Altersgruppe in Deutschland leben, derzeit sind es sechs Millionen.
Auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird laut dem Bericht weiter steigen. So wird bis zum Jahr 2055 altersübergreifend ein Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen auf 7,6 Millionen erwartet.
„Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern“, sagte Lisa Paus (Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Alle älteren Menschen müssten die gleichen Chancen auf Teilhabe haben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage.
Der Bericht nimmt unter anderem die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick. Bei älteren Menschen könnten zum Beispiel Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen laut Bericht der Sachverständigenkommission eingeschränkt sein.
Die Kommission richtet mehrere Empfehlungen bezüglich des identifizierten Reformbedarfes an Politik und Zivilgesellschaft. So sollte die Seniorenpolitik zu einem politischen Ansatz weiterentwickelt werden, bei dem verschiedene, für das Leben im Alter relevante Handlungsfelder systematisch aufeinander abgestimmt und integriert gestaltet werden.
Eine teilhabeorientierte Politik für ein gutes Leben im Alter müsse ganzheitlich auf die Lebensverhältnisse älterer Menschen gerichtet sein und unter anderem die gesundheitsförderliche Gestaltung von Sozialräumen, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung sowie die Möglichkeiten der Beteiligung am sozialen, politischen und kulturellen Leben umfassen.
Zudem sei die Altenhilfe nach Paragraf 71 Sozialgesetzbuch XII in der derzeitigen Ausgestaltung nicht dazu geeignet, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen auf zufriedenstellendem Niveau zu gewährleisten. Der Altenhilfeparagraf lasse zu offen, in welcher Art, in welchem Umfang, in welcher Qualität, von wem und mit welcher Verbindlichkeit Leistungen und Angebote bereitgestellt werden müssten.
Als Folge dessen sei eine fragmentierte Landschaft der Altenhilfe entstanden, mit von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ausgestalteten Angeboten und Trägerschaften. Im Hinblick auf das politische Kriterium der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sollten diese Unterschiede eingedämmt werden, betont die Kommission. Sie fordert die Bundesländer auf, auf landesgesetzlicher Grundlage die Aufgaben der kommunalen Altenhilfe als Pflichtleistungen zu verankern und aufgabenadäquat zu finanzieren.
Zudem müsse die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der für alle älteren Menschen eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und Pflege gewährleistet. Insbesondere in peripheren ländlichen und in benachteiligten städtischen Regionen sollten laut der Kommission Versorgungsstrukturen gestärkt und Unterversorgung abgebaut werden.
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