Pro und Contra: Schützen die EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub vor Krankheit und Tod?

Berlin – Vor Kurzem verklagte die EU-Kommission Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen zu hoher Stickstoffdioxid-(NO2-)Werte. Um die Grenzwerte für NOx und Feinstaub einzuhalten, waren die durchgeführten Maßnahmen nicht ausreichend. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt die EU-Richtlinie 2008/50/EG vor, einen Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ NO2 einzuhalten. Darüber hinaus gelten seit 2010 1-Stunden-Grenzwerte für NO2 von 200 µg/m³. Sie dürfen nicht häufiger als 18-mal überschritten werden. Für Feinstaub gilt seit 2005: Die PM10-Konzentration von 50 µg/m³ im Tagesmittel darf nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Nicht alle Experten sind sich einig darüber, ob diese Grenzwerte Krankheiten und Todesfälle tatsächlich verhindern können.
Pro: Barbara Hoffmann: Aus gesundheitlicher Sicht sind die aktuellen Grenzwerte der Europäischen Union zu hoch.
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