Vermischtes

Abfindung statt nachehelichem Unterhalt macht Krankenversicherung teuer

  • Mittwoch, 19. Oktober 2022
/picture alliance, Andreas Gillner
/picture alliance, Andreas Gillner

Kassel – Wenn nach einer Scheidung der Mann seine Unterhaltspflichten mit einer einmaligen Abfindung ausgleicht, kann dies zu hohen Beiträgen der Frau zur gesetzlichen Krankenversiche­rung führen. Denn zur Berechnung der Beiträge ist die Abfindung auf nur zwölf Beitragsmonate zu verteilen, wie gestern das Bun­dessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az: B 12 KR 6/20 R).

Die Klägerin aus dem Raum Dortmund hatte nach ihrer Scheidung eine Abfindung von 120.000 Euro erhalten. Laut Trennungs- und Scheidungsvereinbarung waren damit „sämtliche Ansprüche auf nachehelichen Unter­halt“ abgegolten. Die Krankenkasse verteilte dies auf zwölf Monate und setzte entsprechend ein Jahr lang Beiträge für ein Einkommen von monatlich 10.000 Euro fest.

Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie verwies darauf, dass Versorgungsbezüge auf 120 Beitrags­mo­nate, also auf zehn Jahre verteilt werden. Doch beides ist nicht vergleichbar, wie nun das BSG urteilte. Das Vorgehen der Krankenkasse sei rechtmäßig.

Das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sei „typischerweise dauerhaft“, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung. Für den nachehelichen Unterhalt gelte dies nicht. Denn für geschie­dene Ehegatten gelte der „Grundsatz der Eigenverantwortung“, so dass sie „vorrangig selbst für ihren Unterhalt zu sorgen haben“.

Für eine Prognose, wie lange die Frau vorrangig von der Einmalzahlung leben würde, gebe es keine brauch­bare Grundlage. Daher dürfe die Krankenkasse die Unterhaltsabfindung wie andere einmalige Einnahmen behandeln, urteilte das BSG.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung