Abfindung statt nachehelichem Unterhalt macht Krankenversicherung teuer

Kassel – Wenn nach einer Scheidung der Mann seine Unterhaltspflichten mit einer einmaligen Abfindung ausgleicht, kann dies zu hohen Beiträgen der Frau zur gesetzlichen Krankenversicherung führen. Denn zur Berechnung der Beiträge ist die Abfindung auf nur zwölf Beitragsmonate zu verteilen, wie gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az: B 12 KR 6/20 R).
Die Klägerin aus dem Raum Dortmund hatte nach ihrer Scheidung eine Abfindung von 120.000 Euro erhalten. Laut Trennungs- und Scheidungsvereinbarung waren damit „sämtliche Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt“ abgegolten. Die Krankenkasse verteilte dies auf zwölf Monate und setzte entsprechend ein Jahr lang Beiträge für ein Einkommen von monatlich 10.000 Euro fest.
Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie verwies darauf, dass Versorgungsbezüge auf 120 Beitragsmonate, also auf zehn Jahre verteilt werden. Doch beides ist nicht vergleichbar, wie nun das BSG urteilte. Das Vorgehen der Krankenkasse sei rechtmäßig.
Das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sei „typischerweise dauerhaft“, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung. Für den nachehelichen Unterhalt gelte dies nicht. Denn für geschiedene Ehegatten gelte der „Grundsatz der Eigenverantwortung“, so dass sie „vorrangig selbst für ihren Unterhalt zu sorgen haben“.
Für eine Prognose, wie lange die Frau vorrangig von der Einmalzahlung leben würde, gebe es keine brauchbare Grundlage. Daher dürfe die Krankenkasse die Unterhaltsabfindung wie andere einmalige Einnahmen behandeln, urteilte das BSG.
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