Vermischtes

Antibiotika­ausschreibung bevorzugt erstmalig europäische Anbieter

  • Dienstag, 14. Mai 2024
/Surasak, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenkassen haben erstmals Antibiotika nach den neuen gesetzlichen Vorgaben des „Arznei­mittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes“ ausgeschrieben. Die Ausschreibung unter Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) sieht vor, dass auch Antibiotikahersteller, die ihren Wirk­stoff aus einer europäischen Quelle beziehen, einen Zuschlag erhalten müssen.

„Wir fordern seit Jahren, dass Krankenkassen in Ausschreibungen auf diversifiziertere Lieferketten setzen sollen. Dass sie es endlich tun, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Verbandes Pro Generika.

Dieser Schritt komme allerdings in Teilen zu spät. „Wie eine aktuelle Untersuchung zeigt, gibt es für einige Antibiotika keine europäische Wirkstoffquelle mehr. Es ist also höchste Zeit, dass die noch verbliebenen An­bieter gestärkt werden. So könnte eine Restdiversifizierung bei der Antibiotikaherstellung erhalten bleiben“, so Bretthauer.

Pro Generika fordert, die Regelung auch auf Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Diabetesmittel auszudehnen. „Denn auch die sind knapp. Und unser Problem sind nicht bloß Antibiotika“, so der Verbandschef.

Die Krankenkassen schreiben etwa 79 Prozent ihres Bedarfs an Generika aus. Wollen Generikaunternehmen die Versicherten dieser Krankenkassen mit Arzneimitteln versorgen, müssen sie an den Rabattverträgen teil­nehmen. Ein solcher Vertrag ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf wird der Bedarf überprüft, ge­gebenenfalls angepasst und erneut ausgeschrieben.

Das im vergangenen Jahr beschlossene „Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesse­rungsgesetz“ sieht unter anderem gelockerte Preisregeln für Kinderarzneimittel, vereinfachte Austauschregeln in Apotheken, mehr Bevorratung und veränderte Ausschreibungsregeln für Antibiotika vor.

hil

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