Behindertenverbände mahnen E-Scooter-Fahrer zur Rücksichtnahme an

Berlin – E-Scooter – auch E-Tretroller – auf Gehwegen sind eine Gefahr für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel für Blinde und Sehbehinderte. Darauf haben Behinderten- und Sozialverbände hingewiesen. Neben mehr Rücksichtnahme werden auch Forderungen nach mehr Verkehrserziehung an Schulen laut.
„Die E-Tretroller können eine echte Stolperfalle sein“, sagte Stephan Heinke, Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses Umwelt- und Verkehr beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. „Wir sind strikt gegen E-Tretroller. Die Zulassung kam übereilt und viel zu schnell“, kritisiert der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbands, Dominik Peter. Er forderte verpflichtende Kurse für alle Nutzer.
„Man kann echt viel mit den Rollern anstellen. Ich verstehe nicht, warum man nicht sagt: Bevor die Nutzung erlaubt ist, muss man vier praktische Stunden absolvieren, in denen auf die Gefahren hingewiesen wird“, so Peter. Im Prinzip müsse der öffentliche Raum komplett neu eingeteilt werden.
„Wir haben jetzt eine neue Gruppe von Menschen, die im Verkehr unterwegs ist“, ergänzt er. Da müsse man klären, wie man diese Gruppe einbinden könne. Aus seiner Sicht ist auch die Altersgrenze zu niedrig angesetzt. Sie liegt für E-Scooter bei 14 Jahren. Ordnungsamt und Polizei müssten konsequenter im Einsatz sein und kontrollieren.
Ein großes Problem für Blinde sei es auch, dass sie herannahende E-Tretroller nicht sehen und daher nicht zur Seite gehen könnten. „Ein junges Mädchen aus unserem Verband wurde bereits von einer Rollerfahrerin in Berlin angerempelt und auch noch beschimpft, weil es nicht ausgewichen ist“, berichtete Heinke. Auch Rollstuhlfahrer könnten nicht so schnell ausweichen, ergänzte Peter. „Unsere Mitglieder fühlen sich inzwischen sehr unsicher in der Stadt, weil die E-Tretroller sehr schnell auf den Gehwegen unterwegs sind“, berichtet er.
E-Scooter sind wie Fahrräder: Frage der Rücksichtnahme
Der Sozialverband VdK übt ebenfalls Kritik. „Für kleine Kinder, für Ältere und für Menschen mit Behinderung ist das Risiko am höchsten. Sie können oft nicht so schnell reagieren und zur Seite springen, wie es notwendig wäre“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. E-Roller in diesem großen Maßstab einzuführen, sei unbedacht gewesen. Es müsse besser kontrolliert werden, wer wo mit den Rollern fahre. Und: „Wir fordern auch eine 0,0-Promille-Grenze für alle, die E-Roller fahren. Manche sind alkoholisiert unterwegs, was die Sache noch gefährlicher macht.“
Angelina Herwig vom Vorstand der Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder (BEBSK) sagt, sie sei nicht gegen E-Tretroller. „Die sind aus meiner Sicht nicht gefährlicher als Fahrräder“, so die Mutter eines blinden Sohnes aus Kassel. „Es ist vor allem eine Sache der gegenseitigen Rücksichtnahme“, betont sie. „Blinde sind einfach darauf angewiesen, dass andere Rücksicht nehmen.“ Dafür müssten E-Tretrollerfahrer sensibilisiert werden, meint sie.
In den Städten sind immer mehr E-Scooter unterwegs – und die Probleme nehmen zu. Meldungen über Unfälle häufen sich. Ärzte haben seit der Einführung der E-Scooter mehrfach vor den Gefahren gewarnt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Kommunen zu einem härteren Durchgreifen aufgerufen. „Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen“, heißt es in einem Brief des CSU-Politikers an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).
Der Verband weist darauf hin, dass für die Kontrolle des fließenden Verkehrs und damit für die Ahndung von Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Polizei zuständig sei.
E-Scooter sind seit Juni in Deutschland zugelassen. Mehrere Anbieter stellen die kleinen Fahrzeuge seither in etlichen Städten zum Ausleihen zur Verfügung. Die Roller dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen. Gibt es keine, ist die Nutzung der Fahrbahn Pflicht.
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