Ärzteschaft

Unfallchirurgen warnen vor Gefahren durch E-Scooter

  • Freitag, 17. Mai 2019
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Berlin – Der Bundesrat hat heute grünes Licht für E-Scooter gegeben. Künftig dürfen diese mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h am Straßenver­kehr teil­neh­men. Die Deutsche Gesell­schaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) rech­net mit steigenden Unfallzahlen.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließ­lich auf Radwegen und Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Keine Helmpflicht

Die Roller müssen darüber hinaus bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Eine Helmpflicht besteht aber nicht.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Die DGOU wies heute auf erhöhte Risiken bei der Nutzung der Elektroroller hin. Diese würden ein „deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko“ bergen, sagte Christopher Spering, Leiter der DGU-Sektion Prävention, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Für ihn sind die E-Scooter im Stadtverkehr „hochgefährlich“, auch weil sich andere Verkehrs­teilnehmer nur extrem schwer darauf einstellen könnten.

In der Klinik für Unfallchirurgie in Göttingen seien allein in den zurückliegenden vier Wochen zwei schwer verletzte E-Rollerfahrer behandelt worden, berichtete Spering. Er ist dort Oberarzt. Beide hätten ein Schädel-Hirn-Trauma und Verrenkungsbrüche im Bereich der Sprunggelenke gehabt.

„Die Trittbretter der Roller sind tief, sodass sich bei Stürzen der Fuß schnell darunter verfängt“, sagte der DGU-Experte. Er warnt, mit dem Roller sei man so schnell wie mit dem Fahrrad unterwegs, jedoch völlig unge­schützt, zumal es keine Helmpflicht geben werde.

Nachteile für Fahrradfahrer befürchtet

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) befürchtet außerdem erhebliche Nach­teile für Fahrradfahrer. „Wir laufen Gefahr, dass auch auf Radwegen der motorisierte den nichtmotorisierten Verkehr verdrängt“, sagte BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgen­berg der Zeitung. Die ohnehin schon sehr begrenzte Fläche, die dem Radverkehr aktuell zugestanden werde, für weitere Nutzungen freizugeben, sei zu kurz gedacht.

Auch auf die Umwelt kämen neue Belastungen zu. In europäischen Städten, in denen solche E-Scooter bereits fahren, würden Leih-Roller schon nach drei Monaten ausge­tauscht und verschrottet. „Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass Innenstädte mit abgewrackten E-Scootern zumüllen. Es würden auch problematische Rohstoffe wie Lithium und Aluminium verschwendet“, sagte Hilgenberg.

may/dpa

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