Vermischtes

BfArM veröffentlicht vorab Erläuterungen zum OPS 2022

  • Freitag, 15. Oktober 2021
/dpa, Horst Galuschka
/dpa, Horst Galuschka

Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vorab zur anstehenden Publikation der Endfassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS 2022) Klarstellungen und Änderungen veröffentlicht. Sie werden in Kürze auch als Anhang in der Endfassung des OPS 2022 ent­halten sein.

Der OPS bildet zusammen mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und ver­wandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgelt­sys­teme in der ambulanten und stationären Versorgung. Dort müssen Operationen und Prozeduren nach dem OPS verschlüsselt werden.

Die Klarstellungen und Änderungen gelten laut BfArM rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und darüber hinaus für die jeweils aktuelle Version des OPS. Sie sollen helfen, Unklarheiten, die im Rahmen der laufenden Strukturprüfungen aufgetreten sind, zu beseitigen.

Konkret betreffen die Klarstellungen und Änderungen folgenden Teile des OPS: die Benutzung zur Ver­wendung des Begriffs der „ärztlichen Behandlungsleitung“, Anforderungen an das qualifizierte Personal von Therapiebereichen oder Verfahren und Anforderungen an das besonders geschulte Pflege­personal für aktivierend-therapeutische Pflege bei dem Kode 8-550.

Darüber hinaus geht es um Anforderungen an die Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallge­sprächs bei den Kodes 8-718.8 und 8-718.9, Änderung der Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f, Anforderungen an die Konsiliardienste bei den Kodes 8-98d und 8-98f, Anfor­derungen an die 24-stündige Verfügbarkeit mehrerer Verfahren bei dem Kode 8-98f sowie Anforderungen an die spezialisierte Einheit bei dem Kode 9-64a.

hil/sb

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