Vermischtes

BKK Dachverband beklagt Ungleichbehandlung von PKV- und GKV-Versicherten

  • Dienstag, 20. Oktober 2020
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Berlin – Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren während des Corona-Lockdowns in diesem Frühjahr gegenüber Privatversicherten (PKV) benachteiligt. Das schließt der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) aus einer Online-Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Statista. Das Institut befragte 3.000 Personen im Alter ab 18 Jahren aus ganz Deutschland.

Danach gab es vor allem bei jüngeren Versicherten einen bewussten Verzicht auf Gesundheitsleistungen. Fast jedem fünften Deutschen (19 Prozent) wurde jedoch auch eine fest eingeplante Gesundheitsleistung Corona-bedingt abgesagt. Am häufigsten wurden Termine von Haus- beziehungsweise Fachärzten sowie von Zahnärzten (jeweils 34 Prozent) zunächst gestrichen, davon rund die Hälfte aber später nachgeholt. Auch geplante stationäre Aufenthalte wurden den Versicherten aufgrund der Freihaltung von Kranken­hausbetten für Covid-19-Erkrankte abgesagt (16 Prozent).

Allerdings erhielten GKV- und PKV-Versicherte laut dem Krankenkassenverband unter­schiedliche Angebote für eine Ersatzversorgung. Ein Drittel (33 Prozent) der gesetzlich Versicherten erhielten eine Absage ihrer medizinischen Behandlung, ohne dass ihnen Alternative angeboten worden seien, zum Beispiel eine Verschiebung des Termins. Ungefähr die Hälfte (46 Prozent) der Betroffenen gaben an, dass sich dies ihrem Empfinden nach negativ auf den eigenen Gesundheitszustand ausgewirkt habe.

Hingegen wurden laut der Umfrage nur bei 14 Prozent der privat Versicherten Gesundheits­leistungen ersatzlos gestrichen. Privat Versicherten wurde darüber hinaus häufiger eine Ersatzversorgung durch einen anderen Leistungserbringer (18 Prozent versus zwölf Prozent) oder eine andere Art der Leistungserbringung zum Beispiel durch eine Videosprechstunde angeboten, als gesetzlich Versicherten (33 Prozent versus elf Prozent).

„Gerade auch vor dem Hintergrund, dass überwiegend die GKV und damit die gesetzlich Versicherten die pandemiebedingten Mehrkosten – unter anderem durch Schutzschirme für ärztliche Leistungserbringer und den Aufbau von Intensivkapazitäten in Krankenhäusern – tragen, ist diese Ungleichbehandlung von PKV- und GKV-Versicherten nicht hinnehmbar“, erklärte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

hil

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