GOÄ: Hygienepauschale bis Jahresende verlängert

Berlin – Ärzte können die Hygienepauschale über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum Jahresende 2020 abrechnen. Darauf haben sich Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger verständigt.
Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung bis zum 30. September 2020 auslaufen. Die Vergütung wurde allerdings im Vergleich zur Abrechnung bis Ende Juni mehr als halbiert.
Während die Ärzte in der ambulanten Versorgung bisher für jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt noch einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen konnten, sind vom 1. Oktober an nun noch bis zum Jahresende 6,41 Euro vorgesehen.
Wie die BÄK mitteilte, sei die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie nach Nummer 245 GOÄ analog im „Rahmen einer Kompromisslösung zum 1-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro verlängert worden“.
Hintergrund seien unter anderem die Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und vergleichbare Regelungen, wie etwa im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarztverfahren. Dort gebe es etwa eine COVID-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 Euro pro Behandlungstag.
Kritik kommt vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
„Wir werden sicherlich nicht die Hälfte an Desinfektionsmittel und Schutzkleidung anwenden, ohne unsere Patienten zu gefährden“, erklärte Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Die Krankenkassen seien zu Beginn der Pandemie durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, anhand eines umfangreichen Rettungsschirms, die Kliniken und Arztpraxen vor den finanziellen Folgen der Pandemie abzusichern.
„Dagegen mussten die privaten Versicherer erst mühsam überzeugt werden, dass auch sie eine solidarische Verpflichtung zu Sicherung der Krankenversorgung haben“, moniert Rüggeberg. Kliniken und Arztpraxen seien damit diejenigen, die den Schutz der Patienten auf eigene Kosten übernehmen. Es zeige sich, „dass in einer Krise einige solidarisch agieren, andere eher nicht“.
BVKJ-Präsident Fischbach kritisierte insbesondere die Haltung der PKV in den Verhandlungen: „Die Kompromisslösung – 1,0facher Satz in Höhe von 6,41, Euro je Arzt-Patienten-Kontakt – ist eine Provokation, denn sie bedeutet, dass wir jetzt weniger als die Hälfte des bisherigen Hygienezuschlags bekommen.“
Man biete unverändert die gleichen Leistungen, bleibe aber bei jedem Kontakt mit einem Privatpatienten auf einem Teil der Hygienekosten sitzen. Der BVKJ fordert die PKV auf, sich wie die gesetzliche Krankenversicherungen an der Finanzierung des Gesundheitswesens in schwierigen Zweiten zu beteiligen.
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