Ärzteschaft

GOÄ: Hygienepauschale bis Jahresende verlängert

  • Dienstag, 29. September 2020
Brandenburg, Prenzlau: Eine Krankenschwester reinigt sich ihre Hände mit Desinfektionsmittel in einem Kreiskrankenhaus. /picture alliance
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Berlin – Ärzte können die Hygienepauschale über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum Jahresende 2020 abrechnen. Darauf haben sich Bundesärztekammer (BÄK), der Ver­band der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger verstän­digt.

Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die zunächst bis zum 30. Juni 2020 be­fris­tet war, nach der Verlängerung bis zum 30. September 2020 auslaufen. Die Vergütung wurde allerdings im Vergleich zur Abrechnung bis Ende Juni mehr als halbiert.

Während die Ärzte in der ambulanten Versor­gung bisher für jeden unmittelbaren Arzt-Pa­tienten-Kontakt noch einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen konnten, sind vom 1. Oktober an nun noch bis zum Jahresende 6,41 Euro vor­ge­sehen.

Wie die BÄK mitteilte, sei die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hy­gienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie nach Nummer 245 GOÄ analog im „Rahmen einer Kompromisslösung zum 1-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro ver­längert worden“.

Hintergrund seien unter anderem die Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und vergleichbare Regelungen, wie etwa im Rahmen von Behandlungen im Durch­gangs­arzt­ver­fahren. Dort gebe es etwa eine COVID-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 Euro pro Behandlungstag.

Kritik kommt vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

„Wir werden sicherlich nicht die Hälfte an Desinfektionsmittel und Schutzkleidung an­wen­den, ohne unsere Pa­tien­ten zu gefährden“, erklärte Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Die Kranken­kass­en seien zu Beginn der Pandemie durch den Gesetzgeber ver­pflichtet worden, an­hand eines umfangreichen Rettungsschirms, die Kliniken und Arzt­praxen vor den finan­­ziellen Folgen der Pandemie abzusichern.

„Dagegen mussten die privaten Versicherer erst mühsam überzeugt werden, dass auch sie eine solidarische Verpflichtung zu Sicherung der Krankenversorgung haben“, moniert Rügge­berg. Kliniken und Arztpraxen seien damit diejenigen, die den Schutz der Patienten auf eigene Kosten übernehmen. Es zeige sich, „dass in einer Krise einige solidarisch agieren, andere eher nicht“.

BVKJ-Präsident Fischbach kritisierte insbesondere die Haltung der PKV in den Verhand­lun­gen: „Die Kompromisslösung – 1,0facher Satz in Höhe von 6,41, Euro je Arzt-Patien­ten-Kontakt – ist eine Provokation, denn sie bedeutet, dass wir jetzt weniger als die Hälfte des bisherigen Hygienezuschlags bekommen.“

Man biete unverändert die gleichen Leistungen, bleibe aber bei jedem Kontakt mit einem Privatpatienten auf einem Teil der Hygienekosten sitzen. Der BVKJ fordert die PKV auf, sich wie die gesetzliche Krankenversicherungen an der Finanzierung des Gesundheits­wesens in schwierigen Zweiten zu beteiligen.

may

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