Caritas-Ärzte erhalten rückwirkend mehr Lohn

Berlin – Ärzte des Caritasverbandes erhalten rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres mehr Geld. Die Gehälter der rund 30.000 bei dem Verband angestellten Mediziner steigen demnach um 6,6 Prozent, wie die Arbeitsrechtliche Kommission ak.mas der Caritas heute in Berlin mitteilte.
Damit soll ausgeglichen werden, dass die Ärzte im vergangenen Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen hatten. Darauf hatten sich die Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission zuvor bei einer Tarifrunde geeinigt.
Der Lohn für Bereitschaftsdienste sowie der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sei ebenfalls um 6,6 Prozent erhöht worden, so die Kommission weiter. Ab dem 1. April können Ärzte außerdem anstelle einer Vergütung von Bereitschaftsdiensten einen Freizeitausgleich erhalten.
Ab dem 1. Januar 2021 sollen laut der Kommission auch Änderungen zur Arbeitszeit und der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten wirksam werden. „Weniger ausufernde Dienste und besser planbare Erholungszeiten – das war unser Ziel, für das wir lange verhandelt haben“, erklärte der Sprecher der Mitarbeiterseite der ak.mas, Thomas Rühl.
Die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit wird demnach beispielsweise von 58 auf 56 Stunden reduziert. Die Anzahl der Bereitschaftsdienste wird innerhalb eines Kalenderhalbjahres auf durchschnittlich vier pro Monat begrenzt.
Kritik kam vom Marburger Bund (MB). Der Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission enthalte zwar Bestandteile der Tarifeinigung zum TV-Ärzte/VKA, die der Marburger Bund rückwirkend zum 1. Januar 2019 für rund 55.000 Ärzte in kommunalen Kliniken abgeschlossen habe. Der Beschluss bleibe aber in weiten Teilen hinter Tarifstandard TV-Ärzte/VKA zurück.
„Mit einer Inkraftsetzung der maßgeblichen Regelungen zum 1. Januar 2021 haben sich die katholischen Arbeitgeber faktisch eine Nullrunde zu Lasten ihrer Ärzte gesichert“, kritisierte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Arbeitgeber der Caritas nähmen für sich ein anachronistisches Privileg in Anspruch, um sich gegenüber anderen Krankenhausträgern einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu sichern. „Letztlich aber ist das eine Entscheidung gegen die Ärzteschaft“, so Botzlar weiter.
Ob sich dieses Vorgehen als weitblickend herausstellt, bezweifelt Botzlar werden. „Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen in den Caritas-Einrichtungen ist derzeit guten Gewissens keinem Arzt zu einer solchen Tätigkeit zu raten.“
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