Coronaimpfpflicht für Soldaten: Bedrohung eines Prozessbeteiligten

Leipzig – Im Prozess um die Coronaimpfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht die Sicherheitskontrollen deutlich verschärft. Grund sei die Bedrohung des Rechtsanwaltes eines Klägers durch einen sogenannten Reichsbürger, sagte eine Gerichtssprecherin heute am Rande des Verfahrens.
Als Reaktion wurden alle Besucher am Einlass schärfer kontrolliert. Konkrete Angaben zu der Bedrohung machte die Sprecherin nicht.
Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Coronaschutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).
Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig.
Heute sollte eine Statistikexpertin des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu speziellen Analyseverfahren von Impfnebenwirkungen sowie ein Experte zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen gehört werden.
Das Bundesverwaltungsgericht könnte noch heute eine Entscheidung verkünden. Denkbar sei ein Urteil am Abend gegen 18 Uhr, sagte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, Richard Häußler.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: