Vermischtes

Bundesverwaltungs­gericht berät über Coronaimpfpflicht bei Bundeswehr

  • Montag, 2. Mai 2022
/picture alliance, Jan Woitas
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Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich heute mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona­impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten.

Die Soldaten sehen einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22). Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministe­ri­ums (BMVG) den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Coronaim­pfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.

Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitz­ende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorlie­genden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind.

„Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten“, sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwal­tungsgericht etwa zehn Verfahren „unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten“ anhängig.

Seit Ende November besteht für aktive Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Coronaschutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. In der Verhandlung wurden unter anderem die Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Coronaimpfung bei der Bundeswehr und die Gefährlich­keit des Coronavirus allgemein diskutiert. Laut den Vertretern des Bundesverteidigungs­ministeriums dient die Regelung für Basisimpfungen „insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten“.

Die Beschwerdeführer argumentierten, in der bei der Bundeswehr betroffenen Altersklasse zwischen 18 und 65 Jahren drohten in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe, zumindest seien bislang keine Zahlen da­zu vorgelegt worden. Sie sehen keine Rechtsgrundlage für „eine so weitreichende Regelung“ wie die Pflicht­impfung für Soldaten und verwiesen darauf, dass eine COVID-19-Impfung auch potenziell tödlich sein könne.

Die Rechtsvertreter der beiden Offiziere sehen durch die Pflichtimpfung daher unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Leben betroffen.

Zudem gehe es um die Würde der Menschen, wenn diese genötigt würden, an „einer Studie teilzunehmen“, sagten die Anwälte mit Blick auf die neuartigen mRNA-Impfstoffe. Es gehe zudem um die Berufsfreiheit, denn Soldaten, die die Impfung nicht duldeten, riskierten am Ende ihren Beruf.

Die Gegenseite bestritt, dass es sich bei den Coronaimpfungen um ein „Experi­ment“ handle. Ob es noch heute eine Entscheidung geben wird, war zunächst unklar.

afp

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