Coronainfektionen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt
Goldenstedt/Oldenburg – Nach Berichten über einen Hausarzt, der gegen Coronahygienregeln verstoßen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der versuchten beziehungsweise vollendeten Körperverletzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
Der Mediziner soll weiterbehandelt haben, obwohl er selbst Coronasymptome hatte, und dabei nicht immer eine Maske getragen habe. Das Verhalten des Arztes soll mit dazu beigetragen haben, dass in der vergangenen Woche der Sieben-Tage-Wert im Landkreis Vechta auf mehr als 200 Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern angestiegen war. Der Landkreis hatte die Praxis bereits Ende Januar wegen Hygienemängeln vorübergehend geschlossen.
Es sei „offensichtlich bekannt, dass dieser Arzt auch zu denen gehört, die Corona leugnen und das alles nicht schlimm finden“, hatte in der vergangenen Woche die Vize-Leiterin des Coronakrisenstabs des Landes, Claudia Schröder, gesagt. Insgesamt hatte der Mann zu etwa 200 Patienten Kontakt, sagte ein Sprecher des Landkreises Vechta. Ob er Menschen angesteckt hatte, und wenn ja, wie viele, könne nicht gesagt werden: „Eine Kausalität ist nur schwer feststellbar.“
Die Vorwürfe seien falsch und unwahr, sagte der Arzt dem NDR. Allenfalls zwei Coronafälle könnten auf ihn und seine Praxis zurückgeführt werden. Die aktuelle Welle im Kreis Vechta sei damit auf keinen Fall zu erklären. Er warf dem Gesundheitsamt, der Kreisverwaltung und den Vertretern des Landes üble Nachrede vor, die ein existenzielles Ausmaß erreicht habe.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ausreichende Verdachtsmomente eines strafbaren Verhaltens nachzuweisen sind, die ausreichend für eine Anklageerhebung wären. Bei einer entsprechenden Verurteilung reiche der Strafrahmen gemäß Paragraf 223 Strafgesetzbuch (StGB) von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren Dauer.
„Der Ausgang der Ermittlungen ist indes zum jetzigen Zeitpunkt noch offen“, betonte der Staatsanwalt. Die Praxis ist inzwischen wieder geöffnet, der Arzt sei auch nicht mehr in Quarantäne, hieß es vom Landkreis. Der Fall werde von der Behörde noch geprüft. Sollte es zu einem Strafverfahren mit einer Verurteilung kommen, könnte unter Umständen auch die Approbation des Arztes gefährdet sein.
„Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs anzunehmen, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Vertrauen und Ansehen besitzt“, sagte dazu die Geschäftsführerin des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (Nizza), Meike Meyer-Wrobel.
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes könne zum Beispiel in der Begehung von Straftaten gesehen werden. Allerdings werde in diesen Fällen zunächst der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet. Bei besonders schwerwiegenden Straftaten, bei denen ein Abwarten im Hinblick auf den Patientenschutz nicht vertretbar wäre, könnten auch vorübergehende Maßnahmen wie das Ruhen der Approbation angeordnet werden. Die rechtlichen Hürden seien allerdings in beiden Fällen hoch.
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