Vermischtes

COVID-19: Rund 160.000 berufsbedingte Erkrankungen angezeigt

  • Mittwoch, 23. Juni 2021
/picture alliance, Andre Lucas
/picture alliance, Andre Lucas

Berlin – COVID-19-Erkrankungen sind ein größeres Gesundheitsrisiko im Beruf als alle anderen Berufs­krankheiten und Arbeitsunfälle zusammen. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor, die der Zeit vorliegen.

Demnach sind allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres fast 64.000 COVID-19-Infektionen aner­kannt worden. Das sind doppelt so viele Meldungen wie sonst in einem gesamten Jahr. Seit Beginn der Pandemie wurden fast 160.000 berufsbedingte Coronaerkrankungen angezeigt und etwas mehr als die Hälfte auch als solche anerkannt.

Besonders häufig erkrankten Beschäftigte in medizinischen Berufen – obwohl sie Schutzausrüstung tragen und bevorzugt geimpft wurden. So viele Krankheitsanzeigen habe es in der Geschichte der Unfallkassen noch nie gegeben, so ein DGUV-Sprecher.

Zwei Drittel aller anerkannten Fälle entfallen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), hauptsächlich auf Pflegepersonal und Klinikange­stell­te. Die meisten Verdachts­fälle gab es bis zum 1. Juni 2021 in den Branchen „Pflege“ (37.784, davon bisher 23.969 anerkannt) und „Kliniken“ (34.703, davon bisher 24.636 anerkannt), wie die BGW dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte.

Von Humanmedizinern gab es bis zum 1. Juni 2021 3.037 meldepflichtige Fälle (1.638 anerkannt), in der Zahnmedizin waren es 418 (143 anerkannt).

Bis zum 1. Juni 2021 verzeichnete die BGW insgesamt 96.442 meldepflichtige Anzeigen des Verdachts auf eine be­rufsbedingte COVID-19-Erkrankung. Bei 71.055 dieser BK-Verdachtsanzeigen lag ein positiver PCR-Test vor. 77.689 Fälle sind laut BGW entschieden, 61.493 BK-Fälle wurden davon anerkannt. Das sind knapp 80 Prozent der bereits entschiedenen Fälle.

Lediglich Beschäftigte in Gesundheitsberufen oder der Wohlfahrtspflege können sich COVID-19-Infektio­nen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Beschäftigte anderer Bereiche nur in Ausnahmefällen. Wer nicht darunter fällt, muss die Krankheit als Arbeitsunfall melden. Die Beweispflicht ist dann höher.

Die Liste der gesetzlich anerkannten Berufskrankheiten umfasst rund 80 Erkrankungen. Spitzenreiter bei den Meldungen waren üblicherweise Lärmschäden, Hautkrankheiten oder Schäden durch Asbest.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung