Demnächst auch Keuchhusten-Impfung im Mutterpass

Berlin – Der Mutterpass soll überarbeitet und auf mehreren Seiten an neue Vorgaben angepasst werden. Auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Hintergrund ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), alle Schwangeren gegen Keuchhusten zu impfen – unabhängig vom Abstand zu einer vorherigen Pertussis-Impfung und in jeder Schwangerschaft. Die Keuchhusten-Impfung von Schwangeren ist bereits seit Juli 2020 Kassenleistung.
Damit die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft künftig auch ärztlich dokumentiert werden kann, hat der G-BA nun die Anpassung der Mutterschafts-Richtlinien inklusive Mutterpass beschlossen. Wann der geänderte Mutterpass beim G-BA bestellt werden kann, steht allerdings derzeit noch nicht fest.
Die STIKO empfiehlt die Pertussis-Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels (ab der 27+0 SSW). Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
Ist in der Schwangerschaft keine Impfung gegen Pertussis erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte der Mutter eine Impfung bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt empfohlen werden. Auch dies ist zu dokumentieren.
Darüber hinaus hat der G-BA weitere Änderungen beschlossen: Im neuen Mutterpass wird es demnach auf den Seiten 4 und 20 neue Ausfüllfelder geben, um die gezielte Rhesusprophylaxe ärztlich zu dokumentieren.
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können seit Juli 2021 als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Zudem wird die routinemäßige Untersuchung auf asymptomatische Bakteriurie aus dem Mutterpass gestrichen. Eine bakteriologische Urinuntersuchung, soweit nach Befundlage erforderlich, kann im Gravidogramm unter „Sonstiges/Therapie/Maßnahmen“ vermerkt werden.
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