Vermischtes

Düsseldorfer Schönheits-Operateur wegen Titelmissbrauchs verurteilt

  • Freitag, 2. August 2019

Düsseldorf – Wegen Titelmissbrauchs ist ein Schönheits-Operateur heute vom Amts­ge­richt Düsseldorf ver­urteilt worden. Das Gericht bestätigte nach einer mündlichen Ver­handlung einen Strafbe­fehl gegen den 47 Jahre alten Mediziner, der nun 15.000 Euro Strafe zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Un­strittig war, dass der Arzt im Iran ein Medizinstudium absolviert hatte. Jedoch machte der Richter heute klar, dass die Ärztekammer Nordrhein dem Mediziner 2009 und erneut 2017 mitgeteilt hatte, dass er nach deutschem Recht die Bezeichnung „Dr. med.“ nicht benutzen dürfe. Ungeachtet dessen hatte er auf seiner Internetseite und in sozialen Netzwerken diese Bezeichnung verwendet.

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Arzt angezeigt. Daraufhin hatte das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro erlassen. Weil der Arzt dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe.

Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen, sein Anwalt kündigte Berufung an: Sein Man­dant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausge­gangen, sich hier so nennen zu dürfen. Gegen den Schönheits-Operateur wird derzeit in einer anderen Sache wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Dabei geht es um den Tod einer Patientin nach einer Po-Vergrößerung.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung