Ärzteschaft

Ästhetisch-Plas­tische Chirurgen rufen nach schärferen Regeln für die Schönheitschirurgie

  • Mittwoch, 14. August 2019
/poplasen, stockadobecom
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Berlin – Ende Juni hatten 48 Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie in einem Schreiben bereits Probleme in der ästhetischen Chirurgie in Deutschland beklagt. Nun ha­ben sich auch die Vereini­gung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) und die International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS) mit konkreten Vorschlägen an die Politik gerichtet.

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, mahnten VDÄPC und ISAPS jetzt klare gesetzliche Rege­lung darüber an, wem es erlaubt ist, ästhetische Operatio­nen in Deutsch­land durchzu­führen. „Nach aktueller Gesetzeslage darf ein Frau­en­­arzt ein Facelift oder ein Anästhesist Fettabsaugungen durchführen. Todesfälle wie die in Düsseldorf sind schnell die Folge“, teilen Fachgesellschaft und Berufverband mit. In Düsseldorf hatte es nach Po-Operatio­nen zwei Todesfälle gegeben.

Sie fordern auch exakte Festlegungen dazu, wer sich als Schönheitschirurg oder Kosmeti­scher Chirurg bezeichnen darf. Nach aktueller Gesetzeslage ist der Begriff nicht ge­schützt. Auch jeder Zahnarzt oder Arzt für Innere Medizin könne sich Schönheitschirurg nennen, hieß es von VDÄPC und ISAPS. Das könne Menschenleben fordern und sei irre­führend.

Ebenso machen sich die beiden Orgainsationen für eine klare gesetzliche Regelung stark, die Heilpraktikern verbietet, ästhetische Faltenbehandlungen oder Lippenvergrößerungen durchzuführen. „Nach aktueller Gesetzeslage ist dies ohne eine fundierte anatomische Ausbildung möglich und wir beobachten zunehmend erschreckende Ergebnisse“, hieß es.

VDÄPC-Präsident Dennis von Heimburg und ISAPS-Präsident Dirk Richter wiesen in dem Schreiben auch darauf hin, dass es beispielsweise in Dänemark und Belgien klare Ge­set­ze gibt, die vorschreiben, welche Facharztgebiete welche Eingriffe oder Behandlungen im Bereich der ästhetischen Medizin oder Chirurgie durchführen dürfen. „Diese Sicherheit brauchen deutsche Patienten auch“, erklärten sie.

„Es gibt in Deutschland eine anerkannte Facharztausbildung, nämlich die des ausgebilde­ten Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, aber sie ist bei der Arztwahl nicht verbindlich und damit nutzlos, weil genau diese Regelungen fehlen – mit verheerenden Folgen für die Patienten“, schreiben Heimburg und Richter. Sie bitten „dringend“ zum Schutz der Patien­ten durch Gesetzesregelungen aktiv zu werden.

Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen ist nach eigenen Anga­ben die größte Fachge­sellschaft Ästhetischer Chirurgen in Deutschland. Die International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS) ist der weltweit größte Berufsverband für Fachärzte für ästhe­tisch-plastische Chirurgie in mehr als 100 Ländern.

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