Eilantrag erfolglos: Keine sofortige Coronaimpfung für Krebskranken

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVErfG) hat den Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes aus Bayern abgewiesen, der vor seiner Chemotherapie sofort gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden wollte.
Der Mann, der eigentlich erst in der zweiten Impfgruppe an der Reihe ist, habe „nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen“, warum ihm durch das Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in der Entscheidung. Der Beschluss vom 22. Februar wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvQ 15/21).
Der Mann hatte sich zuvor schon vergeblich an die bayerischen Verwaltungsgerichte gewandt. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte seinen Eilantrag am 10. Februar mit der Begründung abgewiesen, dies sei „kein atypischer Einzelfall“.
Auch die Verfassungsrichter schreiben, der Mann habe nicht dargelegt, warum er nicht auch in Gruppe zwei eine erste Impfung „alsbald erhalten könne“. Außerdem habe er „nicht hinreichend vorgetragen, dass ihm eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei“.
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