Vermischtes

Einstellung als Feuerwehrbeamter auch mit positivem HIV-Test möglich

  • Mittwoch, 19. Oktober 2022
/Michael, stock.adobe.com
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Berlin – Ein positiver HIV-Test steht der Einstellung als Feuerwehrbeamter nicht generell entgegen. Das Ver­waltungsgericht Berlin sprach einem Bewerber, der deswegen abgelehnt worden war, eine Diskriminierungs­entschädigung von 2.500 Euro zu, wie es jetzt mitteilte (Az: 5 K 322.18).

Der heute 28-Jährige hatte sich 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin be­worben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Entsprechend fiel dann auch ein Test aus, den das Land routinemäßig bei allen Bewerbern vorgenommen hatte.

Das Land Berlin hielt den Mann daher für dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich und lehnte eine Einstellung ab. Der Kläger hielt dies für nicht gerechtfertigt. Seine Virenlast sei so gering, dass Ansteckungen ausge­schlos­sen seien.

Vom Land forderte er eine Entschädigung von mindestens 5.000 Euro. 2.500 Euro sprach ihm das Verwal­tungs­gericht nun zu. Die Benachteiligung sei nicht gerechtfertigt, durch die Ablehnung sei der Bewerber unzulässig diskriminiert worden.

Zur Begründung stützte sich das Verwaltungsgericht auf die Angaben eines Sachver­ständigen. Dieser habe „überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befinden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten“.

Auch künftig erhöhte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit seien nicht zu erwarten. Bei der Höhe der Ent­schädigung berücksichtigte das Verwaltungsgericht „die erfolgte Stigmatisierung“. Allerdings sei der Mann zum Zeitpunkt seiner Bewerbung noch nicht in einer HIV-Therapie gewesen.

afp

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