Einstellung als Feuerwehrbeamter auch mit positivem HIV-Test möglich

Berlin – Ein positiver HIV-Test steht der Einstellung als Feuerwehrbeamter nicht generell entgegen. Das Verwaltungsgericht Berlin sprach einem Bewerber, der deswegen abgelehnt worden war, eine Diskriminierungsentschädigung von 2.500 Euro zu, wie es jetzt mitteilte (Az: 5 K 322.18).
Der heute 28-Jährige hatte sich 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Entsprechend fiel dann auch ein Test aus, den das Land routinemäßig bei allen Bewerbern vorgenommen hatte.
Das Land Berlin hielt den Mann daher für dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich und lehnte eine Einstellung ab. Der Kläger hielt dies für nicht gerechtfertigt. Seine Virenlast sei so gering, dass Ansteckungen ausgeschlossen seien.
Vom Land forderte er eine Entschädigung von mindestens 5.000 Euro. 2.500 Euro sprach ihm das Verwaltungsgericht nun zu. Die Benachteiligung sei nicht gerechtfertigt, durch die Ablehnung sei der Bewerber unzulässig diskriminiert worden.
Zur Begründung stützte sich das Verwaltungsgericht auf die Angaben eines Sachverständigen. Dieser habe „überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befinden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten“.
Auch künftig erhöhte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit seien nicht zu erwarten. Bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigte das Verwaltungsgericht „die erfolgte Stigmatisierung“. Allerdings sei der Mann zum Zeitpunkt seiner Bewerbung noch nicht in einer HIV-Therapie gewesen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: