Vermischtes

Eizellspende und Leihmutterschaft: Stiftung für Legalisierung

  • Dienstag, 16. Mai 2023
In-vitro-Fertilisation (IVF) Injektion von Spermium in die Eizelle /dpa
/ dpa

Berlin – Klare und umfängliche gesetzliche Neuregelungen in der Reproduktionsmedizin sowie eine Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft fordert die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSFJEMK).

„Der Kinderwunsch ist ein wichtiges Thema für junge Krebsbetroffene“, sagte heute Mathias Freund, Vor­sitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, vor der Presse.

Zwar ermögliche die Kryokonservierung von Keimzellen sowie Keimzellgewebe mittlerweile vielen jungen Menschen ein normales Weiterleben nach der Krebsdiagnose und -therapie ­und auch die Erfüllung des Kinderwunsches. Doch leider seien diese fertilitätserhaltenden Maßnahmen nicht bei allen jungen Be­troffenen möglich, so Freund.

In manchen Fällen müssten die Therapien umgehend beginnen und es bleibe keine Zeit dafür. In anderen Fällen, wie bei jungen Gebärmutterhalskrebserkrankten, seien die Betroffenen nach der Therapie körper­lich nicht mehr in der Lage, Kinder auszutragen. Alternativen könnten dann die Eizellspende oder eine Leihmutterschaft darstellen.

„Wir brauchen eine Diskussion über Eizellspende und Leihmutterschaft sowie eine pragmatische Regelung auf Grundlage von Erfahrungen aus dem Ausland, in dem bereits Regelungen bestehen und aus denen man lernen kann“, betonte der Onkologe. Nicht hilfreich seien dagegen Konstrukte oder Sonderwege, die in der Praxis möglicherweise Probleme bereiteten. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation müsse pragmatisch erfolgen.

„Wenn wir wollen, dass eine realistische und praktikable Regelung erarbeitet wird, die für die betroffenen Personen eine Entlastung bringt, dann muss bei der Ausgestaltung des Gesetzes pragmatisch und praxis­nah vorgegangen werden“, erklärte Freund.

Nach Ansicht der Stiftung sollte die im März von der Bundesregierung eingerichtete, interdisziplinär zu­sammengesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die in den nächsten Monaten die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leih­mutterschaft prüfen soll, die Stimmen und Erfahrungen der Betroffenen mit in ihre Diskussion einbeziehen und Anhörungen unter Beteiligung dieser betroffenen Personengruppen zulassen. Leider habe diese Ein­bindung bisher nicht stattgefunden, bedauert die Stiftung.

„Aus diesem Grund haben die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und der Verein zur Förde­rung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland (VFLLD) die Allianz zur Legalisierung der Leih­mutterschaft und Eizellspende (A.L.L.E.) ins Leben gerufen“, erläuterte Tobias Devooght vom VFLLD. Ge­meinsam erhoffe man sich einen bewussten Blick auf die Lebensrealität deutscher Wunscheltern und/oder Betroffenen und einen Perspektivwechsel mit Fokus auf das entstehende Kind.

Eine Legalisierung wünschen sich Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen von ungewollter Kinder­losigkeit betroffen sind oder waren. Dazu gehören Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung, mit dem Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser (MRKH)-Syndrom, angeborenen Herzfehlern, Endometriose, vorzeitigem Eintreten der Wechseljahre oder auch homosexuelle Männerpaare.

Zum Hintergrund: Als Eizellspende wird die Spende einer weiblichen Keimzelle verstanden, die (meist) mit dem Samen des Partners der das Kind austragenden Frau befruchtet wird. Bei der Leihmutterschaft wird meist ein genetisch eigenes Kind der Ersatzmutter für die Wunscheltern ausgetragen, wobei zuvor die Be­fruchtung mit dem Samen des Wunschvaters stattgefunden hat.

Derzeit verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz sowohl die Eizellspende als auch die Leih­mutterschaft, um eine sogenannte „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern, das Auseinanderfallen der genetischen, der biologischen und der sozialen Mutter.

ER

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