Vermischtes

Erneut umstrittene Regelung zum Genesenenstatus von Gericht gekippt

  • Dienstag, 22. Februar 2022

München – Erneut hat ein bayerisches Gericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion für unzulässig erklärt.

Das Verwaltungsgericht in München hat heute drei Eilanträgen von Bürgern stattgegeben, die gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf rund drei Monate geklagt hatten. Die Beschlüsse gelten allerdings nur für die Antragsteller. Auch das Verwaltungsgericht in Ansbach und Gerichte in Berlin und Hamburg hatten kürzlich ähnlich entschie­den.

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte für viel Kritik gesorgt.

Die Münchner Richter haben grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorgehen. Die Über­tragung der Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus von der Bundesregierung auf das RKI ver­stoße „angesichts der Bedeutung für die Ausübung von Grundrechten gegen den verfassungsrechtli­chen Wesentlichkeitsgrundsatz“, teilte das Gericht mit.

Bund und Länder haben mittlerweile entschieden, dass künftig nicht mehr das RKI für die Zeitspannen-Festlegung zuständig sein soll.

dpa

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