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Evangelische Heimstiftung macht sich für Impfpflicht stark

  • Freitag, 27. August 2021
/Harald, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Evangelischen Heimstiftung (EHS) hat sich dafür ausgesprochen, die Corona-Schutz­impfung für Pflegekräfte verpflichtend zu machen. Aufklärung, Beratung und viele freundliche Appelle hätten bislang nicht den notwendigen Erfolg gebracht, hieß es dazu von der Stiftung.

Der EHS zufolge liegt die Impfquote bei den Bewohnern der Pflegeheime bei nahezu 100 Prozent – bei Mitarbeitenden ist mit durchschnittlich weniger als 70 Prozent noch deutlich Luft nach oben.

„Die meisten Pflege- und Betreuungskräfte sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit den besonders gefährdeten Menschen in Pflegeheimen bewusst“, betonte EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard Schnei­der. Sie hätten sich deshalb umfassend mit dem Thema beschäftigt und in den meisten Fällen für eine Corona-Schutzimpfung entschieden. Aber das reiche nicht, wie die ersten Impfdurchbrüche zeigten.

Laut Schneider tragen aktuell Mitarbeitende ohne Impfung, die aus dem Urlaub zurückkommen, das Virus trotz vorherigem negativem Testergebnis in ihr Pflegeheim. Dort treffe es auf andere nicht geimpfte Mitarbeitende, die sich dann ebenfalls infizieren.

Die Folge: Bevor die Infektionsketten durch Tests festgestellt und unterbrochen werden können, kommt es wiederholt zur Ansteckung von Heimbewohnern, die trotz doppelter Impfung teilweise auch schwer erkranken.

„Wir müssen dieses Gesundheitsrisiko weiter minimieren und dafür sorgen, dass die Impfquoten unter den Mitarbeitenden noch einmal deutlich nach oben gehen“, erklärte Schneider. Ihm zufolge hat die EHS lange auf Beratung, Information und niederschwellige Impfangebote gesetzt. Aber dieses Potenzial scheine jetzt ausgeschöpft zu sein.

„Ich bin ziemlich sicher“, betonte Schneider, „dass diejenigen Mitarbeitenden, die sich bislang noch nicht für eine Impfung entscheiden konnten, ihre Meinung auch in den nächsten Wochen nicht ändern werden. Deshalb muss der Gesetzgeber jetzt für eine Impflicht sorgen.“

Mit der Impflicht müsse nach Meinung des EHS-Geschäftsführers auch die Pflicht eingeführt werden, dem Arbeitgeber den jeweils aktuellen Impfstatus mitzuteilen. Es sei unverantwortlich, eine aktive Informationspflicht, die Leben retten kann, hinter datenschutzrechtliche Bedenken zurückzustellen.

„Wie sollen Bewohner und Mitarbeitende wirksam geschützt werden, wenn es nicht einmal verlässliche Informationen über den Impfstatus gibt?“, so Schneider.

hil/sb

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