Vermischtes

Fachkongress empfiehlt neue Ansätze für die Notfallrettung

  • Montag, 30. Juni 2025
/picture alliance, Eibner-Pressefoto, Marcel von Fehrn
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Berlin – Eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes in Deutschland haben die rund 200 Teilnehmer des Fachkongresses „Wege zum Rettungsdienst der Zukunft“ der Björn Steiger Stiftung Ende vergangener Woche in Berlin gefordert.

„Unsere Rettungskräfte sind hervorragend ausgebildet. Die Strukturen, in denen sie arbeiten müssen, sind jedoch hoffnungslos veraltet“, sagte Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger. Nötig sei zum Beispiel, die Rettungsleitstellen zu erneuern.

„Der Rettungsdienst ist überlastet mit Fahrten, die keine Notfälle sind“, kritisierte Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. Nötig seien Gesundheitsleitstellen, die digital vernetzt seien und in denen standardisiert abgefragt werde, welche Hilfe die Patienten tatsächlich benötigten. „Und das ist eben nicht immer der Rettungswagen“, so Chwojka.

Eine solche Reform haben andere europäische Länder laut Stiftung bereits vorgenommen. Ein Beispiel dafür präsentierte Thomas Gangl, stellvertretender Leiter der Landesleitstelle Steiermark, am Beispiel der Rettungsmaßnahmen zu dem Amoklauf an einer Grazer Schule am 10. Juni.

„In diesem Extremfall konnten wir schnell und koordiniert reagieren, weil wir in der Leitstelle technisch gut aufgestellt sind“, sagte er. Dazu gehörten unter anderem spezielle Maßnahmen zur Ressourceneinschätzung. „Wir können alle Rettungswagen im Bundesland disponieren. Auch unser Team am Einsatzort ist digital vernetzt und in der Lage, die Kapazitäten der Krankenhäuser einzusehen“, erklärte Gangl.

Beim Amoklauf in Graz erhielt die Leitstelle von einer Schülerin, die sich noch in der Schule befand, schnell einen Überblick über die Lage. Dieses 15-minütige Gespräch war laut Gangl in dieser Form nur möglich, weil über die Zentrale ausreichend Personal für andere Anrufe verfügbar und zuschaltbar war. Parallel konnten Mitarbeiter Rettungswagen und weitere Einsatzorganisationen alarmieren.

Kritik gab es auf dem Kongress an den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zum Rettungsdienst. Denn in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer spielt die medizinische Evidenz bei der Berechnung von Hilfsfristen laut Clemens Kill, Direktor Notfallmedizin der Universitätsmedizin Essen, noch immer eine untergeordnete Rolle: Je nach Bundesland und der Klassifizierung als ländliche oder städtische Region würden unterschiedliche Hilfsfristen angesetzt.

„Das deutsche Rettungsdienstsystem wird seinem Auftrag nicht gerecht, weil der Bund seiner grundrechtlichen Schutzpflicht und Garantenstellung nicht nachkommt, einheitliche Regeln für die Versorgung in der Notfallrettung festzulegen“, sagte dazu Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life Science Recht der Technischen Hochschule Mannheim.

hil

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