G-BA hält Entscheidungsfristen fast immer ein
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schließt seit Jahren seine Verfahren fast immer fristgerecht ab. Das geht aus dem neuen Fristenbericht hervor, den der G-BA seit 2016 jährlich dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorlegt.
Danach blieb der G-BA im vergangenen Jahr bei rund 97 Prozent aller Verfahren im Zeitplan. Bei 2,7 Prozent der 677 Projekte im vergangenen Jahr überschritt die Behörde die Frist.
„Bereits das sechste Jahr in Folge hat der G-BA die Quote der fristgerecht abgeschlossenen Verfahren und Beschlüsse bei über 95 Prozent gehalten“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Damit seien die Möglichkeiten, die internen Prozesse zu beschleunigen, nahezu ausgeschöpft.
„Kürzere Fristen würden zu Einbußen bei der Qualität und bei der bisher weitgehend erreichten Akzeptanz der Beratungsergebnisse führen“, so der G-BA-Vorsitzende.
Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Beratungen im G-BA verschiedene Fristen vor: Für die Bewertung von neuen Arzneimitteln sechs Monate, bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten Versorgung zwei Jahre, für neue Methoden mit Hochrisiko-Medizinprodukten sechs Monate und für Verfahren in der stationären Versorgung zum Beispiel bei der Qualitätssicherung drei Jahre.
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